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Blog: Wenn der niederländische Schuldner nicht zahlt

Wo wird geklagt? In Deutschland oder in den Niederlanden?

 

Wenn Ihr niederländischer Kunde nicht zahlt und Sie Ihre Geldforderung gerichtlich eintreiben möchten, tut sich die Frage vor, ob Sie das bei einem deutschen oder niederländischen Gericht machen müssten. Oder ob Sie sogar die freie Wahl haben. In diesem Blogbeitrag schildert der niederländische Rechtsanwalt Wouter Timmermans einige Basisregeln, die helfen sollten, diese Frage zu beantworten.

Ist der Schuldner ein niederländisches Unternehmen?

In Zivil- und Handelssachen zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen ist im Vertrag oder in den AGB häufig eine schriftliche Gerichtsstandklausel aufgenommen worden. Damit ist dann vorab für beide Parteien klar, beim welchem nationalen Gericht im Falle einer Streitigkeit geklagt werden muss.

Wird trotz der schriftlichen Gerichtsklausel bei einem anderen Gericht Klage eingereicht, dann stellt das angesprochene Gericht in der Regel fest, dass es nicht zuständig ist.

Wohnsitz des niederländischen Beklagten

Wenn Parteien keine schriftliche Gerichtsstandklausel vereinbart haben, regelt das europäische Recht, welches Gericht zuständig ist. Der allgemeine Gerichtsstand besteht dann am Wohnsitz des Beklagten. Ist die schuldnerische Firma in den Niederlanden sesshaft, ist die Klage also in der Regel in den Niederlanden einzureichen.

Unter Umstände bietet das europäische Recht dem deutschen Kläger – wie die folgenden Beispielen zeigen – auch die Möglichkeit, die Klage im eigenen Land einzureichen. Hat der obengenannte niederländische Schuldner seine Hauptniederlassung in den Niederlanden, aber seinen satzungsmäßigen Sitz in Deutschland, dann kann er entweder in den Niederlanden oder in Deutschland verklagt werden.

Haben Parteien schriftlich vereinbart, dass der deutsche Verkäufer die Waren ab Werk (also in Deutschland) liefert und der niederländische Käufer zahlt anschließend die Kaufsumme nicht, dann kann der deutsche Verkäufer den niederländischen Käufer entweder in den Niederlanden oder in Deutschland verklagen.

Im Fall einer Verletzung einer deutschen Marke, die von einem niederländischen Mittbewerbern in einem durch Google angebotenen Suchdienst mit Werbeeinschaltungen begangen worden ist, gilt, dass der deutsche Eigentümer der Marke entweder in den Niederlanden oder in Deutschland klagen kann.

Ist der Beklagte ein niederländischer Mieter?

Andererseits gibt es Fällen, in dem das europäische Recht sehr eindeutig bestimmt, wo die Klage ausschließlich einzureichen ist.

Hat der ehemalige niederländische Mieter seine Mietrückstände bezüglich eines deutschen Mietobjekts zu Mietsvertragende nicht gezahlt und ist er wieder in sein Heimatland zurückgekehrt, dann hat der deutsche Vermieter den Mietrückstand beim deutschen Gericht einzuklagen. Das niederländische Gericht wäre in dem Fall nicht zuständig, obwohl der ehemaligen Mieter seinen Wohnsitz aktuell wieder in den Niederlanden hat.

Ist der Beklagte ein niederländischer Verbraucher?

Ist der Schuldner ein niederländischer Verbraucher, der die Rechnungen unbezahlt lässt, dann kann die Geldforderung nur beim niederländischen Gericht eingeklagt werden. Auch dann, wenn in den AGB steht, dass das deutsche Gericht in dem Fall zuständig wäre. Ein deutscher Webshop, der mit niederländischen Verbrauchern Geschäfte macht, kann die offenen Rechnungen also in der Regel nur in den Niederlanden einklagen.

Ist der Beklagte ein niederländischer Arbeitnehmer?

Die Klage eines deutschen Arbeitgebers kann nur vor dem Gericht erhoben werden, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Lebt der Arbeitnehmer in den Niederlanden, hat der deutsche Arbeitgeber also in der Regel die Klage in den Niederlanden einzureichen.

Wenn der niederländische Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, hat der deutsche Arbeitnehmer dahingegen die Möglichkeit, die Lohnklage bei dem niederländischen Gericht oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat, einzuklagen.

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet oder verrichtet hat, dann kann Klage vor dem Gericht des Ortes, an dem sich die Niederlassung, die den Arbeitnehmer eingestellt hat, befindet bzw. befand, geklagt werden.

Ist der Beklagte ein niederländischer Versicherer?

Ein niederländischer Versicherer kann, wenn eine Direktklage vorgesehen ist, vor dem niederländischen Gericht, aber auch in Deutschland, wenn der Versicherungsnehmer, Versicherte oder der Begünstigte dort seinen Wohnsitz hat, verklagt werden.

Über den Autor

Wouter Timmermans berät und vertritt seit vielen Jahren deutsche Unternehmen mit seiner Expertise im niederländischen Recht. Er ist Anwalt der Kanzlei Stellicher advocaten NV in Arnheim (Niederlande) und Vorsitzender des Deutsch-Niederländischen Businessclubs Gelderland.