Etwa 61 Prozent der größten niederländischen Online-Shops sind nicht ausreichend barrierefrei, warnt die Aufsichtsbehörde Autoriteit Consument & Markt (ACM). Menschen mit einer Sehbehinderung ist es beispielsweise unmöglich, auf diesen Websites eine Bestellung aufzugeben. So lässt sich auf manchen Websites der Bestellbutton nicht mit der Tastatur anklicken. Oder Websites verwenden ein unzugängliches Rätsel, um zu überprüfen, ob ein Nutzer ein Mensch und kein Roboter ist. Zudem gibt es bei einem Drittel der Websites ernsthafte Probleme bei der Bestellung. Für Menschen mit einer Behinderung kann dies laut ACM erheblich mehr Aufwand bedeuten. Darüber berichtet die Nachrichtenplattform des öffentlich-rechtlichen TV-Senders NOS.
Umsetzung der EU-Richtlinie
Die Aufsichtsbehörde untersuchte die 100 größten Online-Shops in den Niederlanden. Um zu prüfen, ob eine Website in ausreichendem Maße barrierefrei ist, wurde die sogenannte Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie herangezogen. Die seit letztem Jahr geltende Richtlinie soll dafür sorgen, dass Online-Shops für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden, damit diese uneingeschränkt am Wirtschaftsleben teilnehmen können.
Webshops, die nicht barrierefrei genug waren, wurden von ACM gerügt. Die Unternehmen erhalten nun Zeit, Verbesserungen vorzunehmen. Die Behörde wird die Unternehmen mit den schlechtesten Ergebnissen auf Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen. Dabei werden Menschen mit Behinderung einbezogen. Die Unternehmen erhalten laut einer Sprecherin von ACM eine „angemessene Frist“, um die Anpassungen vorzunehmen.
Sanktionen und Namensnennung
Gelingt ihnen dies nicht, droht eine Geldstrafe. Die Richtlinien gelten für Unternehmen, die mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen und/oder einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro erzielen. Sollten die betroffenen Unternehmen die vorgeschlagenen Verbesserungen nicht umsetzen, kann ACM Sanktionen verhängen. In diesem Fall würden dann auch Unternehmen beim Namen genannt.
