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Das Doppelbesteuerungsabkommen und seine Auswirkungen

Die zweite Fachtagung „Steuer- und Sozialrecht an Rhein und Waal“ des Fördervereins der Hochschule Rhein-Waal – Campus Cleve e.V. lockte mehr als 100 Interessierte in den Hörsaal der Hochschule. „Ich bin begeistert von der Resonanz“, so Peter Wack, der erste Vorsitzende des Fördervereins bei der Begrüßung und dankte der ECOVIS KPP Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Kleve für deren Programmgestaltung.

Prof. Dr. Ralf Klapdor, Prodekan der Fakultät Gesellschaft und Ökonomie der Hochschule Rhein-Waal, leitete die gut dreistündige Veranstaltung und gab Günter Fuchs von der Finanzverwaltung NRW, Team GWO („Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen“), als Erstem das Wort. Fuchs erklärte, dass das Team GWO Unterstützung in allgemeinen Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bietet. Ob das „Neue Doppelbesteuerungsabkommen“ (DBA) wirklich zum 1. Januar 2016 umgesetzt werde, stehe zurzeit noch nicht fest. Wichtig zu wissen sei jedoch, dass nach der Umsetzung eine Übergangsfrist von einem Jahr gelten werde, in dem sowohl das Neue als auch das Alte Doppelbesteuerungsabkommen Gültigkeit besäßen. In dem neuen DBA erfolge u. a. eine Anpassung der Regelungen an das aktuelle OECD-Musterabkommen. So sei beispielsweise für die Ermittlung der 183 Tage gemäß Art. 14 Abs. 2 nicht mehr das Kalenderjahr, sondern nunmehr ein 12-Monatszeitraum maßgeblich. Fuchs befürchtete, dass es hier noch viele offene Fragen und möglicherweise Probleme bei der Auslegung geben könne. Längst sei nicht alles eindeutig definiert.

Völlig verschiedene Steuer- und Sozialsysteme
Im zweiten Teil der Veranstaltung lieferten Steuerberater und Diplom-Kaufmann Volker Wein und Diplom-Kauffrau Birgit Scherpenborg von der ECOVIS KPP Steuerberatungsgesellschaft mbH Praxisbeispiele und beschrieben das Steuer- und Sozialrecht dies- und jenseits der deutsch-niederländischen Grenze als „völlig unterschiedliche Systeme“. Die deutlichste, häufig für den Arbeitgeber auch teuerste Erfahrung könne man mit einem erkrankten Arbeitnehmer machen. Zahlt der Unternehmer auf deutscher Seite sechs Wochen lang Lohn und Gehalt für den erkrankten Mitarbeiter weiter, bis die Krankenkasse zahlt, so wird er dies für dessen niederländischen Kollegen für zwei Jahre tun müssen. Kurzum: Bedeutsame Unterschiede zwischen deutschen und niederländischen Handlungsweisen.

Ingo Prang, Steuerberater und Diplom-Finanzwirt bei der ECOVIS KPP Steuerberatungsgesellschaft mbH, rundete zusammen mit seinen Kollegen Sebastian Singendonk und Uwe Fransen die Themen der PKW-Gestellung an einen Arbeitnehmer, die Besteuerung des Einkommens von Geschäftsführern sowie von Abfindungszahlungen ab. Dies alles wurde vor dem grenzüberschreitenden Ansatz und in den Räumen der Hochschule Rhein-Waal präsentiert, die junge Niederländer als besondere Zielgruppe empfindet.