Hollands Landwirte verstehen in der Regel durchaus, dass eine nachhaltige Produktionsweise dringend geboten ist. Nur wie sie das bezahlen sollen, bereitet vielen Sorgen. Ein Aufschub strengerer Auflagen wäre ihnen daher mehr als Recht. Die niederländische Regierung plant nun, wie es heißt, Landwirten und Unternehmen aller Voraussicht nach fünf weitere Jahre Zeit zu geben, um die Stickstoffziele zu erreichen. Das meldet die Nachrichtenplattform nu.nl.
Zustand schlechter als angenommen
Das Gesetz sieht derzeit noch vor, dass bis 2030 die Hälfte der stickstoffempfindlichen Natur unter dem so genannten „kritischen Depositionswert“ liegen muss. Dies sei die maximale Menge an Stickstoff, die ein Naturgebiet ohne weitere Beeinträchtigung verkraften könne. Die niederländische Landwirtschaftsministerin Femke Wiersma, die für die bauernfreundliche Partei BBB dem Kabinett angehört, wolle diesen Grenzwert abschaffen, weil er nur schwer zu überprüfen sei. Das liege daran, er nicht festgelegt sei und geändert werden könne. Das sei zum Beispiel im Sommer 2023 geschehen. Damals hätten Untersuchungen gezeigt, dass die Natur in einem schlechteren Zustand sei als bis dato angenommen. Geplant ist, allen Sektoren Ziele vorzugeben, die bis 2035 erreicht werden sollen. Das entspricht in etwa dem Ziel, das nach dem derzeitigen Gesetz bis 2030 erreicht werden soll.
Die Anpassung des Gesetzes, die den Stickstoffausstoß größeres Gewicht beimisst als den Niederschlag, erfordere einigen Einsatz. Zunächst einmal gelte es, eine Alternative zum kritischen Depositionswert zu finden. Selbst wenn die zuständige Ministerin noch in diesem Jahr einen Vorschlag einreiche, könne das gesamte Gesetzgebungsverfahren mindestens ein Jahr dauern. In der Zwischenzeit müsse sich die Regierung an die geltende Rechtslage halten.
Regierung an Gerichtsurteil gebunden
Anfang dieses Jahres entschied das zuständige Gericht, dass die Regierung das Ziel für 2030 erfüllen muss. Außerdem verfügten die Richter, dass die Regierung jenen Naturgebieten, die sich in einem besonders schlechten Zustand befinden, Vorrang einräumen muss. Das Ministerium hat zwar Berufung eingelegt, aber auch das ändert nichts daran, dass die Regierung in Den Haag das Urteil inzwischen befolgen muss. Kurzfristig werden Landwirte und Unternehmen also nicht von der geplanten Fristverschiebung profitieren.