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Ausnahmen für Verbot befristeter Mietverträge


Befristete Mietverträge sind für Mieter oftmals ein Ärgernis. Zwar haben sie sich bewusst darauf eingelassen, oftmals jedoch aufgrund fehlender Alternativen. Mit einem neuen Gesetz hat die niederländische Regierung die Rechte von Mietern gestärkt – indem sie genau diese befristeten Mietverträge verboten hat. Allerdings sollen in diese neue Regelung nun Ausnahmen aufgenommen werden.

Der verabschiedete Gesetzesentwurf zum Gesetz über Zeitmietverträge regelt die Abschaffung von befristeten Mietverhältnissen. Das bietet mehr Sicherheit für die Mieter. Für bestimmte Zielgruppen – wie Studenten und dringend Wohnungssuchende – kann ein befristeter Vertrag jedoch eine gute Lösung sein. Diese Ausnahmen wurden nun in einer Ausführungsbestimmung festgelegt, die an beide Kammern des niederländischen Parlaments verschickt wurde. Sowohl das Gesetz als auch die Ausführungsbestimmung sollen voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Befristete Mietverträge waren seit 2015 erlaubt. Ein zeitlich befristeter Mietvertrag endet automatisch nach dem vereinbarten Zeitraum. Mit der Initiativvorlage wollen die Eerste Kamer und die Tweede Kamer die Abschaffung von befristeten Mietverträgen erreichen. Unbefristete Verträge sollen dann wieder die Regel werden.

Ausnahmen für bestimmte Personengruppen

Die Tweede Kamer hat Innenminister Hugo de Jonge gebeten, eine Ausnahme für Personengruppen zu machen, für die befristete Mietverträge weiterhin notwendig sind. Das bedeutet, dass vorübergehende Mietverhältnisse mit einer Laufzeit von zwei Jahren oder weniger in bestimmten Situationen weiterhin möglich sind.

Für folgende Gruppen soll die Ausnahme gelten:

  • Studenten
  • Mieter, die wegen dringender Bau- oder Renovierungsarbeiten vorübergehend woanders wohnen
  • Dringend Wohnungssuchende
  • Mieter, mit denen der Vermieter einen Vertrag für eine „zweite Chance“ abschließt: Mieter, deren früherer Mietvertrag gekündigt wurde, zum Beispiel weil sie erhebliche Probleme verursacht haben
  • Waisen und Hinterbliebene
  • Geschiedene Eltern
  • Mieter, die auf den Watteninseln arbeiten
  • (Anerkannte) Asylsuchende, die direkt aus einer zentralen Unterbringungseinrichtung kommen