Einwohner der Niederlande und Deutschland, die eine Abfindung aus dem anderen Land erhalten oder eine Stamrecht B.V. haben, können in komplexe Situationen kommen. Unter dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland ist nicht immer klar, welches Land eine Abfindungszahlung besteuern darf. Es gibt auch Probleme wenn man Zahlungen (Stammrecht) von einer eigenen Stamrecht B.V. bekommt, erklärt NeD Tax, Experte für grenzüberschreitende Steuerberatung.
Abfindung Niederlande und Stamrecht B.V.: Wer ist betroffen vom neuen DBA Niederlande-Deutschland?
Ein Arbeitnehmer, der in den Niederlanden oder Deutschland wohnt, ganz oder teilweise im anderen Land gearbeitet hat und dem eine Abfindung gewährt wird, kommt mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland in Berührung. Das DBA Niederlande-Deutschland gilt auch für Personen, die in der Vergangenheit eine Abfindung steuerfrei in einen Anspruch auf in der Zukunft zu versteuernde Abfindungszahlungen umgewandelt haben (z.B. in der Form von Stamrechtuitkering, Lijfrente, d.h. Leibrente). Die Freistellung dieser Abfindungszahlungen ist inzwischen weggefallen, aber es existiert noch eine große Gruppe von Personen mit einer Abfindung bei einer Bank, Versicherungsgesellschaft oder einer eigenen niederländischen Stamrecht B.V.
Abfindung Niederlande und Stamrecht B.V.: Wo wird eine Abfindung besteuert?
Abfindungszahlungen werden unter dem neuen DBA Niederlande-Deutschland als Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit betrachtet. Die Niederlande legen das neue DBA gemäß den aktuellsten internationalen OECD-Richtlinien aus. Diese bestimmen in vielen Fällen, dass der ehemalige Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers Steuern über die ausgezahlte Abfindung erheben darf. Aus deutscher Perspektive ist allerdings der Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers dazu berechtigt, die Abfindung zu besteuern, weil das Beschäftigungsverhältnis im Moment der Auszahlung schon beendet worden ist. Das hier angeführte kann zur Folge haben, dass eine Abfindung in Deutschland und in den Niederlanden besteuert wird, oder (theoretisch) dass beide Länder von einer Besteuerung absehen.
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