Kürzlich ist das neue niederländische Inkassodienstleistungs-Qualitätsgesetz (Wet kwaliteit incassodienstverlening (Wki)) in Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Qualität und Zuverlässigkeit außergerichtlicher Inkassodienstleister zu gewährleisten. Dazu gehören Inkassodienstleister, die außergerichtliche Inkassotätigkeiten durchführen und im Namen Dritter Forderungen von (natürlichen) Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden eintreiben. Gilt das Gesetz auch für deutsche Inkassodienstleister die Forderungen gegen Schuldner, die in den Niederlanden wohnhaft sind, außergerichtlich eintreiben? Der niederländische Rechtsanwalt Wouter Timmermans beantwortet diese Frage über das neue Gesetz in seinem Blogbeitrag.
Für wen gilt das Gesetz?
Dieses Gesetz gilt nur für außergerichtliche Inkassotätigkeiten…
- …die in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens durchgeführt oder angeboten werden, die darauf abzielen oder teilweise darauf abzielen, oder in einer Weise, als ob sie darauf abzielten oder teilweise darauf abzielten;
- …für einen Dritten oder nach Abtretung der Forderung; und
- …hinsichtlich der Zahlung durch eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz in den Niederlanden hat.
Hierzu zählen auch Geldschulden von Inhabern von Einzelunternehmen, Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft („Vennootschap onder Firma“) und Gesellschaftern einer Personengesellschaft („maatschap“).
Hierbei kann es sich um die Eintreibung von Forderungen im Namen eines Gläubigers handeln, aber auch um die außergerichtliche Eintreibung von Forderungen, die der Inkassodienstleister von einem Gläubiger übernommen hat.
Registrierungspflicht für Inkassodienstleister
Bestehende Inkassodienstleister sind verpflichtet, sich innerhalb eines Jahres nach dem 1. April 2024 im öffentlichen Inkassodienstleistungsregister einzutragen. Neue Inkassodienstleister sind ab sofort dazu verpflichtet.
Teil des Registrierungsantrags ist die Überprüfung der Eigentümer und Geschäftsführer. Der Inkassodienstleister muss zudem nachweisen, dass er die gestellten Qualitätsanforderungen erfüllt. Dazu gehören eine klare Information und Kommunikation über die Entstehung einer Forderung.
Außergerichtliche Inkassodienstleister müssen diese Qualitätsanforderungen erfüllen, um im Inkassodienstleistungsregister eingetragen zu sein und zu bleiben – und damit ihre Inkassodienstleistungen (weiterhin) anbieten zu können.
Anwälte und Gerichtsvollzieher, die außergerichtliche Inkassomaßnahmen durchführen, sind nicht verpflichtet, sich im Inkassodienstleistungsregister einzutragen, müssen aber trotzdem die Qualitätsanforderungen erfüllen.
Auch deutsche außergerichtliche Inkassodienstleister sind verpflichtet, sich im Register einzutragen, bevor sie außergerichtliche Inkassotätigkeiten gegenüber natürlichen Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden durchführen oder anbieten.
Welche Qualitätsanforderungen werden gestellt?
Es werden unter anderem folgende Qualitätsanforderungen gestellt:
- Anforderungen an Bildungsstand, Kenntnisse und Fähigkeiten von Mitarbeitern und Führungskräften
- Aufbau und Beschreibung der Ansprüche
- Erreichbarkeit und die Weise, wie an Schuldner herangetreten wird
- Bestimmte Regeln der Buchführung
- Erforderliches interne Beschwerdeverfahren und eine Pflichtmitgliedschaft bei einer Streitschlichtungsstelle
Die Aufsichtsbehörde prüft und überwacht
Die Justiz- und Sicherheitsinspektion prüft, ob die Qualitätsanforderungen des Inkassodienstleistungs-Qualitätsgesetzes eingehalten werden. Sie kann außergerichtliche Inkassodienstleister, die sich nicht an das Gesetz halten, vorübergehend im Register aussetzen oder diese sogar aus dem Inkassodienstleistungsregister löschen.
Wenn außergerichtliche Inkassodienstleister gegen das Inkassodienstleistungs-Qualitätsgesetzes verstoßen oder nicht im Inkassoregister eingetragen sind, kann sie sogar mit Zwangsgeldern („last onder dwangsom“) und Bußgeldern („boetes“) verbundene Anordnungen erlassen.
Über den Autor
Wouter Timmermans berät und vertritt seit vielen Jahren deutsche Unternehmen mit seiner Expertise im niederländischen Recht. Er ist Anwalt der Kanzlei Stellicher advocaten NV in Arnheim (Niederlande) und Co-Vorsitzender des Deutsch-Niederländischen Businessclubs Gelderland.