Blog: Neue Gesetzgebung zum Thema „Entsendung Niederlande“

In den Niederlanden ist das Gesetz über die Arbeitsbedingungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Union („WagwEU“) in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde das Gesetz zur grenzüberschreitenden Arbeit („WAGA“) zurückgezogen. Arbeitgeber aus anderen EU-Ländern, welche zeitweise Personal in die Niederlanden entsenden, fallen unter das WagwEU.

Was ist eine Entsendung laut WagwEU?

Folgende Arten der Entsendung fallen unter das WagwEU:

  • Entsendungen in die Niederlande basierend auf einem Vertrag zwischen einem Dienstleistungsanbieter aus einem EU-Mitgliedsstaat und einem Empfänger der Dienstleistung in den Niederlanden.
  • Entsendungen in die Niederlande innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen.
  • Zeitarbeit Niederlande: Entsendungen in die Niederlande durch Zeitarbeitsfirmen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat.

Welche niederländischen Arbeitsbedingungen sind zu beachten?

Arbeitgeber sind verpflichtet bestimmte Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten, für Arbeitnehmer die über einen begrenzten Zeitraum in den Niederlanden arbeiten. Die wichtigsten Bedingungen, die zu erfüllen sind, sind in jedem Falle die niederländischen Arbeitsgesetze:

  • das Gesetz über den Minimumlohn (Mindestlohn Niederlande) und die Zahlung von Urlaubsgeld;
  • das Arbeitszeitengesetz, das Gesetz über Arbeitsbedingungen;
  • das Gesetz zur Entsendung von Arbeitskräften durch Intermediäre (Waadi) und das allgemeine Recht über Gleichbehandlung.

All diese Gesetze können für Sie zutreffend sein und werden nicht verändert durch das Einsetzen der WagwEU. Zum Beispiel: das WAADI-Gesetz schreibt vor, dass der zur Verfügung gestellte Arbeitnehmer (die Zeitarbeitskraft) das Recht hat, auf dieselben Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Entlohnung und anderweitige Vergütungen und andere Arbeitsbedingungen, welche für Arbeitnehmer gelten, die in gleichen oder gleichwertigen Funktionen bei dem Unternehmen tätig sind, bei dem sie eingesetzt werden.

 

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