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Blog: Vorsicht bei der Heirat nach niederländischem Recht

Jede dritte Ehe endet in einer Scheidung. Wenn das Kind deutscher Eltern nach niederländischem Recht verheiratet ist, gibt es dabei regelmäßig unangenehme Probleme, denen sie sich nicht bewusst sind. Im Folgenden erklärt der notarielle Jurist Cees Doppenberg, wie Betroffene diese Probleme vermeiden können.

Jede dritte Ehe endet in einer Scheidung.

Alle Eheschließungen, die nach niederländischem Recht ohne Ehevertrag geschlossen werden, unterliegen der sogenannten Gütergemeinschaft. Dies wird sich bis zum 1. Januar 2018 ändern, aber nur für Ehen, die am oder nach diesem Datum geschlossen werden. Viele Ehen, die unter das niederländische Recht fallen, wurden daher in Gütergemeinschaft geschlossen. Deutschland hat eine andere Rechtsordnung, wenn es keinen Ehevertrag gibt: die Zugewinngemeinschaft.

Wenn eine Gütergemeinschaft durch den Tod oder durch Scheidung endet, gehören alle Schenkungen und Erbschaften deutscher Eltern zur Gütergemeinschaft. Das bedeutet, dass diese Schenkungen und Erbschaften des Kindes im Falle einer Scheidung zur Hälfte dem geschiedenen Ehepartner/eingetragenen Partner zugeteilt werden müssen.

Ausschlussklausel in den Niederlanden

In den meisten niederländischen notariellen Testamenten oder Schenkungsurkunden finden Sie eine sogenannte „Ausschlussklausel“. Diese besagt, dass alles, was aus dem Erbe oder der Schenkung gewonnen wird und was es ersetzt, nicht in eine Gütergemeinschaft fallen wird, wenn das Kind verheiratet ist oder noch heiraten wird.

Das macht deutlich, dass die inhärente Vererbung oder Schenkung dem Privatvermögen des eigenen Kindes entspricht und somit außerhalb der Gütergemeinschaft bleibt. Im Falle einer Scheidung darf die Erbschaft oder Schenkung nicht mit dem Ex-Partner geteilt werden.

Weil das deutsche Recht die Ausschlussklausel nicht erfordert, wird sie oft nicht in deutschen notariellen Testamenten und Schenkungsurkunden aufgenommen. In der Zugewinngemeinschaft sind Erbschaften und Schenkungen immer das Privatvermögen des eigenen Kindes.

Anspruch auf die Hälfte des Erbes

Es stellt sich darum die Frage, ob diese Erbschaft oder Schenkung der in Deutschland lebenden deutschen Eltern zur Gütergemeinschaft des Kindes zählt oder nicht.

Der Gerichtshof in Amsterdam hat am 17. Mai 2017 ein Urteil gefällt. Das Urteil des Richters stellte fest, dass auch ausländische Erbschaften (und Schenkungen) in die niederländische Gütergemeinschaft fallen. Der Ex-Partner hat dadurch automatisch Anspruch auf die Hälfte des Erbes der Eltern seines Ehepartners.

Es wurde noch um eine vernünftige Anwendung der Rechtsvorschriften gebeten, aber der Richter entschied, dass sich das betroffene Kind der Tatsache bewusst war, dass es nach niederländischem Recht verheiratet war und dass die Gütergemeinschaft gilt, wenn kein Ehevertrag erstellt wurde.

Der Richter fand es auch nicht wichtig, dass die Eltern mit der Rechtsordnung in den Niederlanden nicht vertraut waren. Er stellte fest, dass das betroffene Kind seine Eltern auf die Möglichkeit der Ausschlussklausel hätte hinweisen können. Auch hätte das betroffene Kind im Nachhinein noch einen Ehevertrag erstellen lassen können, sodass die Erbschaften und Schenkungen außerhalb der Gütergemeinschaft geblieben wären. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass ein Ehepartner wahrscheinlich nicht mehr kooperativ sein wird, wenn die Ehe kurz vor dem Aus steht.

Ausschlussklausel oder Schenkungsurkunde

Wenn die deutschen Eltern ihrem Kind, das unter Anwendung der Gütergemeinschaft verheiratet ist, etwas schenken möchten oder in einem Testament als Erben einsetzen möchten, ist zu raten, eine Ausschlussklausel im Testament oder eine Schenkungsurkunde aufzunehmen.

Das Kind kann einen Ehevertrag erstellen lassen, der bestätigt, dass Erbschaften und Schenkungen außerhalb der Gütergemeinschaft bleiben. Allerdings gibt es den deutschen Eltern nicht genügend Schutz, weil das Kind diese Bedingungen des Ehevertrages später ändern kann und dann das Risiko der Gütergemeinschaft wieder zum Tragen kommt.

Für Ehen nach niederländischem Recht, die am oder nach dem 1. Januar 2018 geschlossen wurden, gilt dieses Problem nicht mehr. Dann werden Erbschaften und Schenkungen nach dem Gesetz automatisch private Vermögenswerte des Kindes bleiben. Für Ehen, die vor dem 1. Januar 2018 geschlossen wurden, ist es grundsätzlich noch riskant, ohne Ausschlussklausel zu schenken oder zu vererben.

 

cdo 10x10Über den Autor

Cees Doppenberg ist notarieller Jurist und einer der Namensgeber der Kanzlei Van Weeghel Doppenberg Kamps Notare | Juristen | Berater. Die Kanzlei ist ein etabliertes Notariat in den Niederlanden und hat ihren Sitz in Doetinchem, nur wenige Minuten von der deutsch-niederländischen Grenze entfernt. Sie hat sich auf grenzüberschreitende notarielle und juristische Angelegenheiten spezialisiert.