Wer in den Niederlanden als Selbstständiger (ZZPer) tätig ist, muss darauf achten, dass die Vertragsform eindeutig ist. Sowohl Arbeitnehmern als Arbeitgebern muss klar sein, ob jemand selbständig oder angestellt ist. Wenn jemand als Selbstständiger arbeitet, aber in Wirklichkeit angestellt ist (Scheinselbstständigkeit), gehen sowohl Auftraggeber als auch Arbeitnehmer Risiken ein. Deshalb hat das niederländische Ministerium für Arbeit und Soziales jetzt eine „Entscheidungshilfe“ erstellt, um dies wirksamer als bisher zu überprüfen. Das geht aus einer Verlautbarung der niederländischen Regierung hervor.
Der richtige Vertrag
Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach dieser Vorgabe gemeinsam für die Wahl der richtigen Vertragsform verantwortlich. Denn für Selbstständige und Angestellte gelten unterschiedliche Rechte und Pflichten. Um zu wissen, welcher Vertrag der richtige ist, sollten Auftraggeber und Auftragnehmer berücksichtigen, wie die Arbeit in der Praxis ausgeführt wird und welche Merkmale einen Auftrag für einen Selbstständigen bzw. eine Tätigkeit im Anstellungsverhältnis kennzeichnen.
So bleibt es etwa nicht ohne Folgen, wenn sich nach Erledigung eines Auftrags herausstellt, dass ein Selbstständiger in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer war. Der Arbeitgeber muss dann die fälligen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen und manchmal auch nachträglich Rentenbeiträge abführen. Außerdem kann ein Tarifvertrag gelten, an den sich Arbeitgeber zu halten haben.
Verfolgung durch die Steuerbehörden
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Steuerbehörden die Scheinselbstständigkeit wieder verstärkt verfolgen. Unternehmen und Organisationen, die Personen als Selbstständige (ZZP) anstellen, obwohl sie eigentlich Angestellte sind, können erneut mit einer zusätzlichen Steuerveranlagung oder Geldstrafe belegt werden.
Folgen eines falschen Vertrags für den Arbeitnehmer
Arbeitet ein Arbeitgeber mit einem Selbstständigen, der aber eigentlich ein Angestellter ist? Dann handelt es sich um Scheinselbstständigkeit. Der Arbeitnehmer geht dann Risiken ein, weil es für ihn schwieriger ist, Rechte durchzusetzen, die ein Arbeitnehmer eigentlich hat. Zum Beispiel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Sind Steuervergünstigungen für Selbstständige zu Unrecht in Anspruch genommen worden? Dann müssen sie diese zurückzahlen.