Kategorien News

Niederlande wollen das Wochenendhaus als Dauerwohnsitz erlauben

Das dauerhafte Bewohnen einer Ferienwohnung oder eines Wochenendhauses ist in Deutschland wie auch in den Niederlanden nicht erlaubt. Laut Baunutzungsverordnung dienen Ferienwohnungen und Wochenendhäuser nur zum vorübergehenden Wohnen in den Ferien oder der Freizeit und dürfen daher nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden. Die Wohnungskrise in den Niederlanden weicht diese Gesetzeslage momentan auf. Städte und Gemeinden sollen nach den Plänen von Wohnungsbauministerin Mona Keijzer (BBB) dazu verpflichtet werden, aufgrund des Mangels an Wohnraum das Wohnen in Ferienparks für zehn Jahre zu erlauben. Derzeit dürfen die Kommunalverwaltungen noch selbst entscheiden, ob sie eine Dauerbelegung tolerieren. Das meldet die Nachrichtenplattform nu.nl.

Rechtssicherheit schaffen

In den Niederlanden sind der Ministerin zufolge knapp 60.000 Menschen unter der Adresse einer Ferienwohnung gemeldet. Aufgrund der Wohnungsknappheit haben sie kaum Aussichten, eine andere Wohnung zu finden. Diese Menschen leben laut Keijzer zudem unter dem ständigen Druck, die Ferienwohnung wegen des Verbots einer permanenten Belegung verlassen zu müssen. Das Bestreben ist nun, diesen Menschen Rechtssicherheit zu geben.

Die Idee, das Wohnen in Ferienparks zu tolerieren, war bereits im Koalitionsvertrag enthalten, den die Parteien PVV, VVD, NSC und BBB im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Die Regelung soll den Menschen, die bereits im vergangenen Frühjahr in Ferienparks wohnten, Rechtssicherheit geben. Wer in den kommenden Jahren legal über einen längeren Zeitraum in einem Ferienhaus wohnen möchte, muss also nachweisen können, dass er bereits vor oder am 16. Mai 2024 dort gewohnt hat. Für Menschen, die erst nach diesem Datum in einem solchen Ferienhaus lebten, ist die Regelung nicht vorgesehen. Das würde, so Ministerin Keijzer, ohne Zweifel zu einer „explosionsartig steigenden Nachfrage nach Ferienhäusern führen“.

Nach acht Jahren Bestandsaufnahme

Die Zehn-Jahres-Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anweisung. Laut Plan soll die Regelung im Laufe des Jahres 2026 greifen. Spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten muss das Kabinett dann überprüfen, ob die Verordnung aufgrund der möglicherweise veränderten Ausgangslage noch gebraucht wird. Wenn nicht, können die Gemeinden zwei Jahre später wieder selbst über das permanente Wohnen in Ferienparks entscheiden.