Nordrhein-Westfalen macht Ernst beim Bürokratieabbau. Im Rahmen eines bundesweit einmaligen Modellprojekts sollen bei neuen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben die finanziellen Folgen für die Wirtschaft umfassend ermittelt und Vorschläge zur Verbesserung, Vereinfachung und Kosteneinsparung erarbeitet werden. „Wir wollen wissen, welche Folgekosten neue Regelungen auslösen und wie wir diese erträglich gestalten oder sogar vermeiden können. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Belastung gerade mittelständischer Unternehmen zu verringern“, sagte Wirtschaftsminister Garrelt Duin. Gemeinsam mit Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats der Bundesregierung, wird Duin heute dem Mittelstandsbeirat der Landesregierung vorschlagen, dass die Clearingstelle Mittelstand NRW das Vorhaben umsetzt.
Erstmals soll sich so der finanzielle Aufwand (Erfüllungsaufwand) neuer Vorschriften beziffern lassen. Dazu reicht es allerdings nicht aus, nur die landesrechtlichen Regelungen zu betrachten. Auch die Gesetze von EU und Bund werden einbezogen, denn hier entsteht der überwiegende Teil der Gesetzgebung. Oftmals werden durch übergeordnetes Recht Vollzugskosten für Landes- und Kommunalverwaltungen ausgelöst. Diese wirken sich wiederum auf die Wirtschaft aus, etwa durch zusätzliche Gebühren und sonstige Belastungen. Deshalb erhalten in Zukunft auch EU und Bund valide Informationen zu den finanziellen Konsequenzen neuer Regelungen für die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen.
Für den Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig, ist das Vorhaben ein weiterer Meilenstein in Sachen Bürokratieabbau: „Den EU- und Bundesgesetzgebern fehlen allzu oft konkrete Informationen zum Vollzug ihrer Gesetze. Das betrifft neben der Wirtschaft vor allem auch die Verwaltungen selbst. Eine Gesetzgebung, die Vollzug von Anfang an mitdenkt, ist auf gute Informationen angewiesen. Nur dann können wir wirksame und überzeugende Verbesserungs- und Vereinfachungsvorschläge machen.“
Die Clearingstelle Mittelstand der Landesregierung bei der Kammervereinigung IHK NRW wird das Modellprojekt gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstandes Bielefeld (Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau) umsetzen und dabei eng mit dem Nationalen Normenkontrollrat zusammenarbeiten.
Mit der Clearingstelle verfügt Nordrhein-Westfalen über ein bundesweit einmaliges Instrument. Seit Mai 2013 überprüft sie die Mittelstandsverträglichkeit neuer Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung. Sie erarbeitet dabei auch Hinweise für mittelstandsverträgliche Lösungen, die bereits in eine Reihe von Gesetzesvorhaben eingeflossen sind. Zurzeit begleitet sie unter anderem die Überprüfung des nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetzes.
„Das Modellvorhaben ergänzt die Arbeit der Clearingstelle ideal. Denn wir alle sind bisher eher auf Schätzungen denn auf Fakten angewiesen, wenn es darum geht, die Folgekosten eines Vorhabens zu beziffern. Ich bin sicher, vieles lässt sich noch stärker vereinfachen und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen günstiger gestalten, wenn wir die rechtlichen Kostenfolgen kritisch betrachten“, so Minister Duin.
Bereits im Sommer 2015 sollen erste Ergebnisse vorliegen. Fest steht schon jetzt, dass die Betrachtung der Kostenfolgen dauerhafter Bestandteil der Clearingverfahren in Nordrhein-Westfalen wird.
Zum Nationalen Normenkontrollrat:
Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Der Nationale Normenkontrollrat prüft Regelungsvorhaben in Deutschland auf deren Folgekosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung hin und setzt sich für einen Kulturwandel in der Gesetzgebung ein. Weitere Informationen gibt es unter www.normenkontrollrat.bund.de.
Quelle: PM Landesregierung NRW