Zum 30. Mai hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Niederlande als „Risikogebiet“ eingestuft. Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen dort handelt es sich damit nicht mehr um ein „Hochinzidenzgebiet“. Damit gelten nicht mehr die besonderen Regelungen, die für die Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet bestehen, wie es zuvor der Fall war. Auch für die Einreise aus Deutschland in die Niederlande gelten seit gestern (1. Juni) neue Regelungen.
Derzeit gilt bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland grundsätzlich folgendes:
- Es besteht eine Anmeldepflicht: Einreisende aus „Risikogebieten“ sind verpflichtet, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen gelten insbesondere für den „kleinen Grenzverkehr“, also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden, sowie für Grenzpendler.
- Es gilt eine Absonderungspflicht: Einreisende aus Risikogebieten müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann jedoch durch ein negatives Testergebnis sofort beendet werden (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden). Auch Genesene oder vollständig Geimpfte Personen müssen nicht in Quarantäne. Zudem sind u. a. Durchreisende durch Deutschland sowie Grenzpendler und der „kleine Grenzverkehr“ von dieser Regelung ausgenommen.
Eine sofortige Testpflicht für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland besteht grundsätzlich nicht. Dies ist laut Einreiseverordnung des Bundes nur bei Hochinzidenzgebieten, Virusvariantengebieten und der Einreise auf dem Luftweg vorgesehen. Es ist also bei der Einreise nach Deutschland kein negativer Test mitzuführen, jedoch muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de ein Test-, ein Genesenen- oder ein Impfnachweis übermittelt werden. Ausnahmen gelten insbesondere für den „kleinen Grenzverkehr“, also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden, sowie für Grenzpendler/innen.
Einreise aus Deutschland in die Niederlande
Bei der Einreise aus Deutschland in die Niederlande gilt seit gestern (1. Juni), dass nun ab einem Alter von 13 Jahren ein Nachweis vorliegen muss, dass man negativ auf COVID-19 getestet wurde (PCR-Test). Das gilt nicht nur bei Flug-, Zug- oder Buseinreise, auch bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ist ein Test erforderlich.
Über die genauen Regelungen im Nachbarland sowie Ausnahmen davon informiert die niederländische Regierung auf ihrer Website in niederländischer und englischer Sprache. Die Regelungen zur Einreise in die Niederlande sind auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu finden. Dort werden auch weitere Fragen zu Reisen ins Ausland beantwortet.