Es kommt regelmäßig vor, dass niederländische Anleger in Immobilien in Deutschland investieren und andersherum. Immobilien können auf zwei Weisen Einkünfte generieren, nämlich durch Einkünfte aus der wirtschaftlichen Nutzung (z.B. durch Vermietung) und durch Vermögensgewinn beim Verkauf. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland bestimmt, wo diese Einkünfte in Situationen besteuert werden, an denen beide Länder beteiligt sind.
Was ist eine Immobilie?
Eine Immobilie ist, was gemäß nationaler Gesetzgebung des Landes in dem das betreffende Gut gelegen ist, als Immobilie betrachtet wird. Denken Sie dabei an Grundstücke, und alles, was dauerhaft mit diesem Grundstück verbunden ist, wie ein Wohnhaus oder ein (Betriebs)Gebäude. Schiffe und Flugzeuge werden laut Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland vom Begriff Immobilie ausgeschlossen.
Was sind Einkünfte aus einer Immobilie, und wo dürfen diese besteuert werden?
Alle Einkünfte aus der wirtschaftlichen Nutzung einer Immobilie werden als Einkünfte aus einer Immobilie betrachtet. Bekannte Beispiele sind die Vermietung eines Gebäudes oder die Verpachtung eines Grundstücks. Die Einkünfte aus der wirtschaftlichen Nutzung einer Immobilie dürfen in dem Land besteuert werden, in dem die Immobilie gelegen ist. Dies wird auch Belegenheitsprinzip genannt. Falls zum Beispiel ein Einwohner der Niederlande ein Gebäude in Deutschland vermietet, dürfen diese Einkünfte entsprechend in Deutschland besteuert werden.
Was sind Vermögensgewinne aus einer Immobilie und wo dürfen diese besteuert werden?
Vermögensgewinne aus einer Immobilie sind die Einkünfte, die beim Verkauf einer Immobilie erzielt werden. Nehmen wir an, eine deutsche GmbH verkauft ein niederländisches Geschäftsgebäude. Der erzielte Vermögensgewinn wird anschließend in den Niederlanden besteuert. Auch ein eventueller Verlust wird den Niederlanden zugerechnet.
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