Die Finanzierung des Studiums in der Ferne spricht jeden Studenten an, der einen Auslandsaufenthalt oder sogar das komplette Studium im Ausland plant. Auch ein Studium in den Niederlanden kann vollständig durch BAföG finanziert werden.
Im Jahr 2016 wurden weltweit 43.244 Auszubildende mit Auslands-BAföG unterstützt, dies seien etwa 10.000 weniger als 2012, dem bisherigen Maximum. In den Niederlanden wurden 6.395 Auszubildenden gefördert, so viel wie in keinem anderen Land der Welt. Andere Länder die darauf folgen sind Großbritannien 4.727 und Österreich 4.311.
Voraussetzungen
Sowohl bei Auslandsaufenthalten als auch bei Auslandssemestern ist es möglich BAföG zu beanspruchen. Um überhaupt BAföG beziehen zu können, muss der BAföG-Anspruch noch bestehen, dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden. Angehende Studenten die nach dem Abitur oder die FH-Reife absolviert haben und danach ohne andere Ausbildung dazwischen das aktuelle Studium angefangen haben, nicht älter als 30 Jahre bei Studienbeginn (bei Master 35 Jahre) sind haben Anspruch. Das Auslands-BAföG für die Niederlande kann während des ganzen Studiums bezogen werden, sowohl für ein Jahr, also einen temporären Aufenthalt oder für das komplette Studium. Berücksichtigt muss werden, dass die Inanspruchnahme nur einmalig stattfindet pro Studienabschnitt Bachelor oder Master.
Mögliche Zuschüsse
Für die Inanspruchnahme von Bafög in den Niederlanden gelten keine besonderen Auflagen. Studenten können davon ausgehen, dass die Summe des Bafögs höher ausfällt. Hier spielen aber auch Faktoren wie das Einkommen der Eltern oder das Vermögen des jeweiligen Studenten eine Rolle. Die Fahrtkostenpauschale beträgt in Europa 500 Euro. Es ist ein einmaliger Reisekostenzuschuss sowohl bei temporären Aufenthalt als auch bei einem kompletten Studium und es wird 250 Euro für die Hinreise und 250 Euro für die Rückreise ausgezahlt. Die Übernahme von Studiengebühren geschieht nach tatsächlich angefallenen Kosten. Bei einem Studium an einer privaten Hochschule muss nachgewiesen werden, dass man sich um den Erlass der Gebühren bemüht hat. Im Allgemeinen werden Zahlungen erst nach der Vorlage von Quittungen beglichen. Bis zu 4.600 Euro maximaler Fördersumme werden pro Jahr berücksichtigt. Die Antragstellung ist an spezielle Ämter delegiert und sollte möglichst sechs Monate vor Beginn des Auslandsstudiums eingereicht werden, damit eine rechtzeitige Bearbeitung stattfinden kann.
Weitere Hinweise
Aber gerade bei einem kompletten Studium Aufenthalt in den Niederlanden sollten Studenten die Möglichkeit auf staatliche Finanzierungsmöglichkeiten abwägen. Vor allem Studenten, die ein niederländisches Elternteil oder Staatsangehörigkeit haben, können so Vorteile haben.
Eine Auslandskrankenversicherung ist nicht unbedingt notwendig, da man weiterhin im Inland versicherungspflichtig ist. Falls doch eine Auslandskrankenversicherung in Erwägung gezogen wird, fällt hier ausschließlich ein Zusatzbeitrag an, da es sich nicht um eine Vollversicherung handelt.