In dem Land, in dem man arbeitet, ist man auch sozialversichert. Eine Regel, die man sich leicht merken kann. Komplizierter wird es jedoch, wenn das Thema Homeoffice ins Spiel kommt, sofern man zu den Grenzgänger zählt. Das sind etwa Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, aber in den Niederlanden arbeiten. Die EU hat jüngst die coronabedingte Ausnahmeregelung verlängert. Auf diese Besonderheit, aber auch auf andere wichtige Themen wie Krankenversicherung, Kindergeld, Steuern und weitere Regelungen sind die Experten der GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederländischen Grenze kürzlich im Rahmen eines Web-Seminars eingegangen. Ihre Schlussfolgerung: Es gibt einige allgemeingültige Bestimmungen, oftmals ist jedoch eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die GrenzInfoPunkte stehen dazu mit ihrem kostenlosen Beratungsangebot zur Verfügung.
Die Corona-Pandemie wirkt sich seit über anderthalb Jahren auch stark auf die Arbeitswelt aus. Angestellte, die zuvor jeden Tag an ihrer Arbeitsstätte verbracht haben, finden sich plötzlich im Homeoffice wieder. Wer nicht in dem Land lebt, in dem er arbeitet, muss dabei einige Dinge beachten, wie Denise Leenders und Julia Dillmann, Beraterinnen bei den GrenzInfoPunkten, in dem Web-Seminar unterstrichen haben.
In dieser Ausnahmesituation wird den Arbeitnehmern jedoch vom Gesetzgeber der Rücken gestärkt: „Während der Corona-Pandemie wurden Ausnahmen geschaffen, um zu verhindern, dass Personal und Unternehmen plötzlich mit anderen Regeln für Sozialversicherung und Steuern konfrontiert werden. Bei der Sozialversicherung und den Steuern wird davon ausgegangen, dass Ihre Beschäftigten unter dasselbe System fallen wie vor der Pandemie“, erklärt Julia Dillmann. Denise Leenders ergänzt: „Arbeitet der oder die Beschäftigte wegen der Corona-Maßnahmen von zu Hause, verändert dies den Sozialversicherungsstatus nicht. Es wird so getan, als hätte er oder sie in dieser Zeit im Büro gearbeitet.“
Soziale Sicherheit bei Grenzpendlern
In dem Web-Seminar kamen verschiedene Punkte der Sozialversicherung zur Sprache. Dazu zählen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und in Deutschland die gesetzliche Unfallversicherung. Außerhalb der derzeitigen Sonderregelung, die gerade erst bis zum 30. Juni 2022 ausgeweitet wurde, gilt das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“. Das bedeutet, dass man grundsätzlich nur in einem Land sozialversichert sein kann. In der Regel ist es das Land, in dem man arbeitet. Sobald man jedoch 25 Prozent oder mehr der Arbeitszeit im Wohnland verrichtet, ist man dort sozialversicherungspflichtig.
Besonderheit bei Steuerzahlungen
Anders verhält es sich bei der Lohnsteuer. Aufgrund der Pandemie gelten auch hier Ausnahmen, die unlängst bis Ende März 2022 verlängert wurden. Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden besagt, dass man, wenn man im Wohnland und im anderen Land, in dem der Arbeitgeber einen Sitz hat, arbeitet, auch in beiden Ländern Steuern zahlen muss. Die Regelung gilt ab der ersten Arbeitsstunde. „Dass es diesen Unterschied zwischen Sozialversicherung und Besteuerung gibt, ist vielen Beschäftigten und Arbeitgebern nicht bewusst. Er ist jedoch immens wichtig und sollte unbedingt beachtet werden“, macht Julia Dillmann deutlich.
Daher raten sie und ihre Kollegin Denise Leenders, sich frühzeitig von einem der GrenzInfoPunkte in ihrer Nähe beraten zu lassen: „Unsere Dienstleistungen sind kostenlos und unverbindlich, Grenzpendler und Unternehmen können jederzeit gerne Kontakt mit uns aufnehmen.“
So geht’s weiter
Auch im kommenden Jahr möchten die GrenzInfoPunkte wieder regelmäßige Web-Seminare in deutscher und niederländischer Sprache veranstalten, die sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der einen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite richten. „Die genauen Themen und Termine werden wir in den nächsten Wochen festlegen und rechtzeitig ankündigen“, versprechen Julia Dillmann und Denise Leenders.