Wann kann ein Auftrag von einem angestellten Arbeitnehmer und wann von einem Selbständigen ausgeführt werden? In vielen Fällen ist das klar, aber eben nicht immer. Die niederländische Regierung will nach eigener Aussage die Regeln dafür klären.
Die richtige Vertragsform
Der niederländische Minister für Arbeit und Soziales schickt deshalb jetzt einen Gesetzentwurf an den Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande. In diesem Gesetzentwurf wird zum ersten Mal in der Gesetzgebung den Indizien, die auf eine selbständige Tätigkeit hinweisen, eine eigenständige Rolle bei der Bestimmung der richtigen Vertragsform eingeräumt.
Viele Selbständige entscheiden sich ganz bewusst für die Selbständigkeit und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die niederländische Wirtschaft, so die Stellungnahme aus dem Ministerium. Das rasante Wachstum dieser Selbständigkeit habe aber auch eine Kehrseite. In einigen Fällen komme es zu (erzwungener) Scheinselbständigkeit. Oder es herrsche ein unlauterer Wettbewerb bei den Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmern einerseits und zwischen Arbeitgebern andererseits. Es gebe auch Bedenken, was Wirtschaft und Gesellschaft anbelange, heißt es in dem Gesetzentwurf. Wenn große Gruppen von Freiberuflern, die in Wirklichkeit Arbeitnehmer seien, keine Beiträge zur Sozialversicherung abführen, würden die Lasten nicht gerecht verteilt.
Durchsetzungsmöglichkeiten
Um sicherzustellen, dass die Menschen in der richtigen Vertragsform arbeiten, ergreife die Regierung Maßnahmen in drei Bereichen: durch die Verringerung der Unterschiede zwischen den Vertragsformen (einheitlichere Wettbewerbsbedingungen); durch die Stärkung und Verbesserung der Durchsetzungsmöglichkeiten für Finanzbehörden; und durch die Klarstellung der Regeln mit diesem Gesetzentwurf. In vielen Fällen seien diese Regeln klar. Aber bei einigen Aufträgen sei es schwieriger festzustellen, ob ein Arbeitsvertrag vorliege oder ob die Arbeit von einem Selbstständigen ausgeführt werden könne. Die Vorschriften seien im Laufe der Jahre durch Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen ergänzt worden.