Die Niederlande sind fest entschlossen, per Gesetz die angehäuften Vermögen aus kriminellen Machenschaften zu konfiszieren. Unlängst wurde der Gesetzentwurf zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie zur Beratung eingereicht. Die Vorlage ermöglicht eine schnellere und effektivere Beschlagnahme von Wertgegenständen und Vermögenswerten krimineller Herkunft. Dies ist derzeit nur nach der Verurteilung eines Verdächtigen möglich, soll aber künftig auch möglich sein, ohne dass ein Verdächtiger einer Straftat überführt wurde oder im Verdacht steht, diese zu begehen. Diese Form der Beschlagnahme wird europaweit als „Non conviction based confiscation“ bezeichnet. Sie sorgt auch dafür, dass EU-Mitglieder bei der Aufdeckung und Beschlagnahmung krimineller Vermögenswerte grenzüberschreitend besser zusammenarbeiten können. Das meldet die Nachrichtenplattform der niederländischen Regierung.
Engere Zusammenarbeit in der EU
Im Jahre 2024 wurden auf europäischer Ebene Vereinbarungen getroffen, um kriminelle Vermögenswerte wirksamer als bisher beschlagnahmen zu können. Um diesen Abkommen zu entsprechen, wird nun auch das niederländische Gesetz geändert. Das gleiche Strafverfahren innerhalb Europas wird auch eine bessere Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. Darüber hinaus werden die nationalen Instanzen der Mitgliedstaaten, die diese Konfiszierungen betreiben, enger zusammenarbeiten.
Umkehrung der Beweislast
„Die Beschlagnahmung von kriminellen Vermögenswerten ist ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das kriminelle Verdienstmodell. So treffen wir Kriminelle am härtesten und hindern sie daran, Geld in ihre kriminellen Aktivitäten zu investieren“, erklärte jüngst Justizminister David van Weel (VVD). Mit diesem Gesetzentwurf könnten dem Minister zufolge Vermögenswerte und Geld auch ohne vorherige Verurteilung eingezogen werden, wenn die kriminelle Herkunft nachgewiesen ist. Die Stärke des neuen Vorgehens liege in der Umkehrung der bisherigen Methode, so Van Weel: Nicht die Person, sondern das kriminell erworbene Geld und Gut stehe nun im Mittelpunkt. Wenn die Staatsanwaltschaft plausibel gemacht habe, dass Geld oder ein Gegenstand aus einer Straftat stammen, müsse der Betroffene schon eine gute und fundierte Erklärung für die Herkunft abgeben.