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Mehr Auswahl bei Finanzdienstleistungen im anderen Land

Finanzdienstleistungen wie Bankkonten, Hypothekarkredite und Versicherungen sind ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens der Verbraucher. Viele Menschen haben jedoch Probleme, diese Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen, und zahlreiche Unternehmen halten ihre grenzübergreifende Erbringung für schwierig. In den kommenden drei Monaten wird die Europäische Kommission im Rahmen einer Konsultation ermitteln, wie ein stärker europaweit ausgerichteter Finanzdienstleistungsmarkt für Verbraucher verwirklicht werden kann.

Mit Hilfe der Konsultation soll herausgefunden werden, wie die Verbraucher EU-weit Zugang zu den für sie optimalen Finanzdienstleistungsangeboten erhalten können, d. h. zu einer größeren Auswahl besser geeigneter Produkte mit wettbewerbsorientierten Preisen.

Gegenstand der Konsultation ist der europaweite Privatkundenmarkt für Finanzprodukte wie Versicherungen, Hypothekarkredite, Kredite, Zahlungen und Bankkonten. Die Kommission will es für die Unternehmen einfacher machen, Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten Finanzdienstleistungen anzubieten; so würden die Verbraucher Zugang zu einer wesentlichen breiteren Produktpalette erhalten. Ferner sollten die Verbraucher diese Produkte weiterhin in Anspruch nehmen können, wenn sie in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen, um dort zu arbeiten, zu studieren oder ihren Ruhestand zu verleben.

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Finanzprodukte wie Bankkonten, Hypothekarkredite und Versicherungen spielen im täglichen Leben von Millionen von Europäerinnen und Europäern eine sehr wichtige Rolle. Aufgrund der auf dem europäischen Markt bestehenden Hindernisse geschieht es jedoch häufig, dass die Bürgerinnen und Bürger das beste Angebot nicht nutzen können oder überhöhte Preise bezahlen. Auch hier kann der Binnenmarkt Vorteile bringen, indem er den Verbrauchern die Möglichkeit bietet, von einem stärkeren Wettbewerb zu profitieren und europaweit unter den besten Angeboten zu wählen. Ich hoffe, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen an dieser Konsultation teilnehmen werden, um von ihren Erfahrungen zu berichten und Vorschläge zu unterbreiten, wie wir die bestehenden Hindernisse am besten beseitigen können.“

Hier einige Beispiele für Hindernisse oder Probleme, auf die die Verbraucher in der EU mitunter stoßen:

  • Sie wollen ein Bankkonto eröffnen oder ein Sparprodukt erwerben, zu dem Einwohner ihres Mitgliedstaats keinen Zugang haben.
  • Sie ziehen in einen anderen Mitgliedstaat, um dort zu arbeiten oder ihren Ruhestand zu verbringen, stellen aber fest, dass sie ihr bestehendes Girokonto bzw. ihre Debitkarte nicht behalten können oder dass ihre Krankenversicherungsbeiträge ganz erheblich steigen würden (d. h. die „Portabilität“ ihrer Finanzdienstleistungen ist nicht gegeben).
  • Sie überweisen Geld in einer anderen Währung oder verwenden im Urlaub eine Kreditkarte und müssen hohe Gebühren bzw. schlechte Wechselkursen hinnehmen.
  • Für Mietwagen entstehen zusätzliche oder versteckte Kosten, z. B. für Versicherungen, über die sie bei der Buchung nicht informiert wurden.
  • Sie wollen bei einem Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Hypothekarkredit aufnehmen, haben aber Bedenken, dass sie möglicherweise nicht geschützt sein könnten, wenn etwas schiefgehen sollte.
  • Sie haben bereits ein Bankkonto, eine Kreditkarte, einen Kredit oder eine Versicherungspolice, aber ein Anbieterwechsel ist zu teuer oder aufwändig, selbst wenn sie dann eine höhere Rendite oder niedrigere Gebühren hätten (eine Eurobarometer-Umfrage hat gezeigt, dass 85 Prozent der Befragten mit einem Privatkredit oder einer Kreditkarte den Anbieter bislang nicht gewechselt haben bzw. zu wechseln versucht haben).

Es kann triftige und objektive Gründe dafür geben, dass Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten in anderer Form, zu anderen Preisen oder überhaupt nicht angeboten werden; dabei kann es sich zum Beispiel um Kosten- oder Risikofaktoren handeln. Diese Hindernisse können aber auch praktischer Art sein, insbesondere für die 13,6 Millionen EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben.

Konkret bedeutet dies, dass viele Europäer möglicherweise keinen Zugang zur größtmöglichen Produktpalette haben oder überhöhte Preise zahlen. Daraus folgt auch, dass die Finanzdienstleister angesichts der Zusatzkosten oder der Komplexität, die mit grenzübergreifenden Tätigkeiten verbunden sind, Schwierigkeiten haben, ihre Dienstleistungen auf einem größeren Markt anzubieten. Lediglich 3 Prozent der Verbraucher haben bereits Bankprodukte wie Kreditkarten, Girokonten oder Hypothekarkredite aus anderen EU-Staaten in Anspruch genommen. Innerhalb des Euro-Währungsgebiets machen grenzübergreifende Kredite weniger als 1 Prozent des Gesamtvolumens aus.

Nicht alle Verbraucher und Unternehmen wollen grenzübergreifend tätig werden. Mit der Konsultation soll sichergestellt werden, dass diejenigen, die Finanzdienstleistungen in einem anderen EU-Staat in Anspruch nehmen möchten, dies auch tun können und dabei auf einen angemessenen Verbraucherschutz und angemessene Sicherheitsstandards zählen können.

Gegenstand der Konsultation sind ferner die Auswirkungen der digitalen Technologien auf den Markt. Digitale Dienstleistungen wie Online-Banking, Peer-to-Peer-Kredite oder Preisvergleichswebsites bieten für Anbieter und Verbraucher viele Chancen, können aber auch Herausforderungen in Bezug auf Regulierung und Verbraucherschutz darstellen.