Seit Montag ist es einfacher, eine Erbschaft grenzüberschreitend abzuwickeln, denn vorgestern ist die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft getreten, die eine klarere Regelung von grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen vorsieht. Bislang war bei Rechtsstreitigkeiten nicht eindeutig festgelegt, in welchem Mitgliedstaat die gerichtliche Zuständigkeit liegt, wenn es Konflikte bei grenzüberschreitenden Erbnachlässen gab.
Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Heute machen wir das internationale Erb- und Testamentrecht billiger und schneller. Bürger, die ein Testament vorbereiten, können nun wählen, ob ihr nationales Recht auf ihren Nachlass angewendet werden soll, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat leben und sich ihre Vermögenswerte in anderen Ländern befinden. Das gibt jedes Jahr an die 450.000 europäischen Familien, die von länderübergreifenden Fällen betroffen sind, ein Stück Seelenfrieden und Rechtssicherheit.“
Die EU-Mitgliedgliedstaaten regeln Erbschaftsfälle nach ihren jeweiligen Rechtsordnungen, was oftmals zu unterschiedlichen Ergebnissen in Streitfällen führte. Mit der neuen Verordnung können etwa durch Europäische Nachlasszeugnisse die Erbschaftsansprüche nach klaren und direkten Verfahrensbestimmungen durchgeführt werden, was kostspielige Rechtsstreitigkeiten verhindern hilft.