Niederlande: Beschränkungen für Emissionen von Kohlekraftwerken

Niederlande: Beschränkungen für Emissionen von Kohlekraftwerken
Symbolbild

Niederländische Kohlekraftwerke dürfen in den kommenden Jahren nur mit maximal 35 Prozent ihrer Kapazität betrieben werden. So soll kurzfristig eine erhebliche Reduktion ihrer CO2-Emissionen erreicht werden. Konkret erhofft man sich dadurch Einsparungen von sechs bis sieben Megatonnen. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis Ende 2024. Mit dieser Produktionskapazität soll die Versorgungssicherheit auch in Zeiten geringer Energieerzeugung aus Sonne und Wind gewährleistet werden.

Revolutionäres Gerichtsurteil als Grundlage

Diese Produktionsbegrenzung betrifft in den Niederlanden drei Kohlekraftwerke. Zwei davon auf der Maasvlakte in Rotterdam, eines in Eemshaven, das zum deutschen Unternehmen RWE gehört. In einer Statistik zählen diese drei Kraftwerke zu den Top 10 der umweltschädlichsten Unternehmen in den Niederlanden. Auch deswegen sei die neue Produktionsbegrenzung relevant und leiste laut der niederländischen Regierung einen weiteren wichtigen Beitrag zur Umsetzung des sogenannten „Urgenda-Urteils“. In einem medienwirksamen Gerichtsverfahren konnte die Umweltstiftung Urgenda letztes Jahr die Regierung unter Berufung auf Grundrechte zu einem besseren Klimaschutz zwingen. Nun wird erwartet, dass die CO2-Emissionen in den kommenden Jahren ausreichend reduziert werden.

Entschädigung der Produzenten bis 2024

Die Eigentümer der Kohlekraftwerke werden von der Regierung für die entgangenen Einnahmen aus der geringeren Stromproduktion bis einschließlich 2024 finanziell entschädigt. Für die Höhe des Ausgleichs gibt es konkret festgelegte Berechnungsregeln, die anschließend noch einmal von der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen überprüft werden sollen.

Kohleausstieg 2030

Dilan Yeşilgöz-Zegerius, Staatssekretärin für Wirtschaft und Klima, zeigt sich zuversichtlich: „Ab 2030 wird es in den Niederlanden keine Kohlekraftwerke mehr geben. Diese dreijährige Produktionsbeschränkung leistet einen wichtigen Beitrag zur kurzfristigen CO2-Reduzierung. Und zusätzlich zu der kürzlich angekündigten Schließung des Onyx-Kraftwerks in Rotterdam setzen wir nun die Reduzierung der Treibhausgase in den verbleibenden Kohlekraftwerken fort.“ Die Abschaltung des Onyx-Kraftwerks war Ende November von der Ministerin bekannt gegeben worden. Für die vollständige und freiwillige Schließung erhält der Eigentümer des Kraftwerks eine staatliche Entschädigung von bis zu 212,5 Mio. Euro.

X