Generell unterliegt ein E-Bike in den Niederlanden denselben Verkehrsregeln wie ein normales Fahrrad. Pedelec-Fahrer benötigen nach den Vorgaben der niederländischen Regierung zum Beispiel keinen besonderen Führerschein. Ein E-Bike zeichnet sich durch eine Treterleichterung aus, die bei Geschwindigkeiten von 25 Kilometern pro Stunde unterstützend wirkt. Ein Fatbike ist zunächst einmal auch ein normales Fahrrad, das ebenfalls motorisiert erhältlich ist. Als Fahrer eines E-Bikes muss man in den Niederlanden grundsätzlich keinen Helm tragen. Allerdings wird es empfohlen, sich dennoch einen Kopfschutz aufzusetzen.
Ein Nummernschild ist für ein E-Bike in den Niederlanden nicht erforderlich, ebenso wenig eine besondere Haftpflichtversicherung. Es gibt kein gesetzliches Mindestalter für das Führen eines Elektrorades. Gefahren wird, soweit vorhanden, auf Radwegen/Mopedwegen. Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist strengstens untersagt, Alkohol, Drogen oder Medikamente sind ebenfalls verboten.
Merkmale eines Fatbikes
Ein Fatbike ist ein Fahrrad mit dicken Reifen. Es gibt auch Fatbikes mit anderen Eigenschaften. Verfügt das Fatbike über die Eigenschaften eines E-Bikes? Hat das Fatbike eine Tretunterstützung von bis zu 25 Stundenkilometern? Und hat der Elektromotor des Fatbikes eine Leistung von bis zu 250 Watt? Dann gelten die Regeln für ein normales Elektrofahrrad.
Hat das Fatbike hingegen einen Gashebel, damit man nicht immer in die Pedale treten muss? Oder kann man mit Tretunterstützung schneller als 25 Stundenkilometer fahren? Dann muss das Fatbike z. B. als Moped, Mofa oder Speedpedelec zugelassen werden. Dabei handelt es sich um zweirädrige Kraftfahrzeuge. Es gelten dann andere Regeln für den Benutzer. Die Regeln für ein Moped (auch Speedpedelec) sind nicht dieselben wie für ein Mofa. Die Motorleistung ist z.B. unterschiedlich. Das E-Bike hat eine Motorleistung von bis zu 250 Watt. Die Motorleistung des Speed-Pedelecs beträgt bis zu 4.000 Watt.
Nicht versichert mit einem aufgemotzten Fatbike
Entspricht das Fatbike nicht den Vorschriften? Dann dürfen ihre Besitzer es nicht auf öffentlichen Straßen benutzen. Die Sicherheit im Straßenverkehr ist das Wichtigste. Wer ein nicht konformes Fatbike fährt, ist nicht versichert. Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss für den Schaden am Fatbike oder die Arztkosten selbst aufkommen. Schäden, die man einem anderen zufügt, gehen dann möglicherweise ebenfalls zu eigenen Lasten.
Geldbußen für aufgemotzte Elektrofahrräder
Auch ein aufgemotztes „normales“ E-Bike ist auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt. Die Polizei kann dafür ein Bußgeld von bis zu 290 Euro verhängen. Bei mehreren Verstößen kann sie es beschlagnahmen und vernichten. Es handelt sich nicht mehr um ein E-Bike, wenn der Geschwindigkeitsbegrenzer verändert oder entfernt wurde. Oder wenn es einen Gashebel mit Motorunterstützung über sechs Stundenkilometer hat. Das Fahrrad ist dann rechtlich ein Speedpedelec, Moped oder Motorrad.