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Niederlande wieder im Lockdown

Noch am vergangenen Dienstag hatte die niederländische Regierung verkündet, dass „nur“ der sogenannte Abend-Lockdown verlängert wird. Schon am Samstag (18. Dezember) musste sie jedoch weitere Maßnahmen beschließen, um das stark ansteigende Infektionsgeschehen durch die Omikron-Variante eindämmen zu können. Der Lockdown, der bereits gestern (19. Dezember) in Kraft getreten ist, ist deutlich weitführender als der bisherige.

Die Omikron-Variante verbreite sich in den Niederlanden sehr schnell. Das Outbreak Management Team (OMT), ein regierungsberatendes Gremium zu Pandemiefragen, geht nach Regierungsangaben davon aus, dass sie bis Ende Dezember in den Niederlanden vorherrschend sein wird – früher als erwartet. Das führe zu einem raschen Anstieg von Covid-19-Patienten in Krankenhäusern und auf Intensivstationen. Schließlich könnte es erneut zu einer Überlastung kommen.

„Die Ausbreitung der Omikron-Variante muss kurzfristig verlangsamt werden, damit die Gesundheitsversorgung für alle gewährleistet bleibt“, heißt es in einer Regierungsmitteilung. Daher habe man sich entschlossen, vom 19. Dezember bis zum 14. Januar in einen Lockdown zu gehen.

Folgende Maßnahmen gelten seit dem 19. Dezember:

  • so viel wie möglich zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden.
  • 1,5 Meter Mindestabstand einhalten.
  • täglich nicht mehr als zwei Personen über 13 Jahren zu Hause empfangen. Ausnahmen: Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag sowie Silvester; dann dürfen täglich bis zu vier Personen über 13 Jahren zu Besuch kommen.
  • Im Freien gilt eine maximale Gruppengröße von zwei Personen ab 13 Jahren (ausgenommen sind Personen, die zu einem Haushalt gehören). An den Feiertagen gelten besondere Regeln (s.o.).
  • Die Schulen schließen bis mindestens zum 9. Januar. Am 3. Januar entscheidet die Regierung, wie es danach weitergeht.
  • Gastronomische Betriebe sind geschlossen. Abhol- und Lieferservices sind weiterhin möglich.
  • Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte bleiben geschlossen. Gleiches gilt u.a. für Friseure, Kinos, Theater, Museen, Zoos und Freizeitparks. Zudem wurde ein Veranstaltungsverbot ausgesprochen. Ausgenommen sind Trauerfeiern mit bis zu 100 Gästen, Wochenmärkte und Profisport ohne Zuschauer.
  • Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Drogerien sind bis 20 Uhr geöffnet.