Die durchschnittliche Zahlungsfrist bei Transaktionen mit Behörden und Unternehmen hat sich seit 2013 um zehn Tage verkürzt, weitere Fortschritte sind jedoch nötig. Zu diesem Ergebnis kommt der gestern von der EU-Kommission angenommene Bericht über die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie.
Die für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige EU-Kommissarin, Elżbieta Bieńkowska, sagte: „Wir überwachen die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie sehr genau und konnten einen kontinuierlichen Rückgang der durchschnittlichen Zahlungsfristen in der EU feststellen. Trotzdem entstehen vielen Unternehmen, insbesondere KMU, immer noch Probleme durch verspätete Zahlungen, was letzten Endes der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU schadet. Es ist für Behörden eine echte Herausforderung, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen zu müssen. Wir müssen noch einiges tun, um dafür zu sorgen, dass schnelle Zahlungen die Regel werden. Wir möchten alle EU-Länder dazu aufrufen, noch stärker gegen Zahlungsverzug vorzugehen.“
Mit der Richtlinie wurden strenge Vorschriften zum Schutz europäischer Unternehmen vor Zahlungsverzögerungen bei Transaktionen mit Behörden und Unternehmen eingeführt. Dem Bericht zufolge ist die durchschnittliche Zahlungsfrist bei Transaktionen zwischen Unternehmen in der EU dank der Richtlinie seit 2013 um zehn Tage zurückgegangen. Den nationalen Behörden ist bewusst, wie wichtig es ist, gegen Zahlungsverzug vorzugehen. Daher haben sie zusätzliche Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten. In dem Bericht werden weitere Maßnahmen empfohlen, insbesondere eine engere und kontinuierliche Überwachung der Entwicklung der durchschnittlichen Zahlungsfristen auf der Grundlage einer gemeinsamen Methode.
Täglich gehen in ganz Europa Dutzende kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Konkurs, weil ihre Rechnungen nicht beglichen werden. Dadurch werden Arbeitsplätze zerstört, und der Wirtschaftsaufschwung wird abgebremst, weil Geschäftsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Um der schlechten Zahlungsdisziplin ein Ende zu setzen, hat die Europäische Union die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr angenommen. Bis zum 16. März 2013 mussten die Mitgliedstaaten die überarbeitete Richtlinie zum Zahlungsverzug in innerstaatliches Recht umgesetzt haben.
Danach müssen Behörden ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Kalendertagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Kalendertage verlängert werden. Unternehmen sollten ihre Rechnungen innerhalb von 60 Kalendertagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei Regelungen, die den Gläubiger grob benachteiligen, unwirksam sind.