Ab sofort ist es wieder möglich, Anträge auf Förderung für intensivere und längerfristige grenzüberschreitende Projekte und Maßnahmen mit einem Förderkostenvolumen bis 25.000 Euro einzureichen. Eine wichtige Neuerung: Für Projektanträge gibt es ab sofort befristete Projektaufrufe.
Die Projektträger werden von Mitarbeitern der EUREGIO in Gronau intensiv bei der Durchführung begleitet. Hierdurch möchte die EUREGIO sowohl den grenzüberschreitenden Charakter der Projekte als auch die gute Betreuung der Projektträger gewährleisten.
Geänderte Projektaufruffrist
Der nächste Projektaufruf zur Einreichung von Projektanträgen beginnt am 15. August 2020 und endet am 15. September 2020. Entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget werden in diesem Projektaufruf rund zwei intensivere und längerfristige grenzüberschreitende Projekte gefördert. Offizielle, vollständige und aussagekräftige Projektanträge müssen zwischen dem 15. August und dem 15. September 2020 beim Projektbüro des Rahmenprojektes per Mail eingereicht werden. Nach Fristablauf entscheidet eine Expertengruppe, bestehend aus Vertretern aus Twente/Noordoost-Overijssel, Achterhoek, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen anhand von festgelegten Auswahlkriterien, welche der eingegangenen Anträge mit einer Förderung bis 5.000 Euro unterstützt werden. Bei den Projekten mit einem Förderkostenvolumen über 5.000 Euro trifft die Expertengruppe lediglich eine Vorauswahl; die endgültige Entscheidung über die Förderwürdigkeit dieser Projektanträge wird durch den EUREGIO-Rat getroffen. Die nächste Sitzung des EUREGIO-Rates findet am 20. November 2020 statt.
Umfang bis zu 50.000 Euro
Um die Barrierewirkung der Grenze für die Bereiche KMU, Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur, Natur, Landschaft, Umwelt, Struktur und Demographie zu verringern, ist es wichtig, die jeweiligen Systeme zu kennen, einander zu vertrauen und Schritt für Schritt gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass Projekte mit einem maximalen Umfang von 50.000 Euro hierfür einen geeigneten Rahmen bieten.
Fördermöglichkeiten
Intensivere und längerfristige Kooperationsprogramme können mit bis zu maximal 25.000 Euro bei einem totalen Projektvolumen von maximal 50.000 Euro gefördert werden. Das Antrags- sowie das Bewilligungsverfahren werden im Leitfaden beschrieben, der im Downloadbereich der EUREGIO-Webseite zur Verfügung steht. Darin finden sich auch Tipps für die Antragsstellung. Des Weiteren finden Interessenten dort auch das Antragsformular, das zunächst einsprachig eingereicht werden kann (für die Bewilligung muss es zweisprachig vorliegen). Auch mehrere Projektbeispiele sind im Downloadbereich auf www.eurgegio.eu/de zu finden.
Für weitere Informationen stehen Melanie Diekel (m.diekel@euregio.eu) oder Hannie Mattern (h.mattern@euregio.eu) zur Verfügung.
Für zusätzliche Möglichkeiten für touristische KMU (u. a. Zuschüsse bis 1.000 Euro bei Kosten bis 2.000 Euro) ist Stefanie Terbeck (s.terbeck@euregio.eu) Ansprechpartnerin. Siehe auch Projekt Grenzenlose Touristische Innovation 2 (GTI 2).