Blog: Gesetzesänderungen 2020 – was ändert sich für Unternehmer?

Blog: Gesetzesänderungen 2020 – was ändert sich für Unternehmer?

Ein Blog von Wouter Timmermans

Das neue Jahr hat begonnen und viele neue Gesetze sind ab dem 01. Januar in Kraft getreten. Welche neuen niederländischen Gesetze sind für Unternehmer besonders wichtig? Ein kurzer Überblick.

Niederländisches Arbeitsrecht

Kündigingsrecht und Übergangsgeld

 Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz „Arbeitsmarkt im Gleichgewicht“ (Wet Arbeid in Balance, abgekürtzt auch WAB genannt) in Kraft getreten. Damit sind einige wichtige Punkte des niederländischen Arbeitsrechts, zum Beispiel das Kündigungsrecht und die Entschädigung welche einem Arbeitnehmer nach einer Entlassung beanspruchen kann, geändert worden.

Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge

Die häufigste Form flexibler Arbeit in den Niederlanden ist der „befristete Arbeitsvertrag“. Dieser Arbeitsvertrag endet automatisch nach Verstreichen der vereinbarten Dauer, eine Kündigung ist daher nicht nötig. Das Eingehen mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge ist nicht unbegrenzt möglich. Arbeitgeber müssen die sogenannte „Kettenbestimmung“ berücksichtigen, wenn sie ihre Arbeitnehmer nicht unbefristet einstellen möchten. Die Kettenbestimmung setzt das Maximum der befristeten Arbeitsverträge (die „Kette“) und die Gesamtdauer des gesamten Beschäftigungsverhältnisses fest. Bei Überschreitung dieses Maximums wird der letzte Arbeitsvertrag automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

Ab dem 1. Januar 2020 ändert sich die Kettenbestimmung in 3x3x6. Die Höchstdauer der Kette verlängert sich damit auf 3 Jahre (36 Monate) statt der derzeit geltenden 2 Jahre (24 Monate). Die Höchstzahl der Arbeitsverträge in der Kette bleibt unverändert drei (3). Arbeitgeber können also zukünftig drei Mal hintereinander einen Jahresarbeitsvertrag anbieten, ohne dass ein festes Beschäftigungsverhältnis entsteht. Sie überschreiten damit nämlich nicht die 36 Monate und bieten keinen vierten Arbeitsvertrag an.

 Abrufverträge

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern, die zwölf Monate oder länger auf Basis eines Abrufvertrags arbeiten, schriftlich oder elektronisch ein Angebot für eine feste Arbeitszeit unterbreiten. Dieses Angebot muss vom Arbeitgeber im 13. Monat erfolgen. Der Umfang der Arbeitszeit muss der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten zwölf Monate entsprechen. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer normal auf Abrufbasis eingesetzt werden. Akzeptiert er das Angebot, hat er Anspruch auf Lohn über die vereinbarte Arbeitszeit, und dies auch bei Krankheit und Urlaub.

Der gesetzliche Mindestlohn

Zum 1. Januar 2020 ist der gesetzliche Mindestlohn erhöht worden.

Der gesetzliche Bruttomindestlohn für Arbeitnehmer ab 21 Jahren mit Vollzeitbeschäftigung beträgt:

1.653,60 Euro pro Monat
381,60 Euro pro Woche
76,32 Euro pro Tag

Der Mindestlohn kann je nach Branche unterschiedlich und kann sogar in einem Tarifvertrag festgelegt worden sein. Die Gehälter von Arbeitnehmern dürfen auf keinen Fall unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Die Höhe des Mindestlohns wird halbjährlich angepasst. Das passiert am 1. Januar und am 1. Juli jedes Jahres. Arbeitgeber müssen dann das Gehalt der Arbeitnehmer dementsprechend anpassen.

Verfahren für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten außerhalb der EU

Für hochqualifizierte Arbeitnehmer (z.B. Wissenschaftler oder Gastlehrer) aus Drittstaaten außerhalb der EU soll das Zulassungsverfahren einfacher und der digitale Service besser gestaltet werden.

Das Gesetz wird voraussichtlich ab dem 1. April 2020 in Kraft treten und soll es ermöglichen, dass solche Arbeitnehmer einfacher von niederländischen Startups, Unternehmen, Hochschulen und Universitäten eingestellt werden können.

Gesellschaftsrecht

Das UBO-Register

Voraussichtlich ab dem 1. März 2020 werden Unternehmen verpflichtet sein, ihre Eigentümer oder Personen, die die Kontrolle über das Unternehmen haben, die sogenannte ‘Ultimate Beneficial Owner’ (UBO) in einem sogenanntes UBO-Register einzutragen.

Konkret handelt es sich dabei um natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft oder anderen juristischen Person halten, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte in dieser Organisation besitzen oder auf andere Weise einen wirksamen Einfluss auf die Organisation ausüben können.

Das Register dient der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung und wird Teil des niederländischen Handelsregister des Kamer van Koophandels.

UBO-Informationen von deutschen Unternehmen werden allerdings nicht im Register aufgenommen. Gleiches gilt für deutsche juristische Personen mit Hauptsitz oder eine Niederlassung in den Niederlanden.

Die Turboliquidation

Wenn zum Zeitpunkt der Auflösung keine Erträge und Vermögensbestandteile mehr vorhanden sind, kann eine juristische Person mit sofortiger Wirkung beendet werden. Nach der Auflösung wird die juristische Person dann sofort aus dem Handelsregister gelöscht. Diese Liquidation wird „Turboliquidation“ genannt.

Eine Liquidationsfrist nach Auflösung sowie die Bestellung eines Liquidators fehlen, da keine Leistungen erbracht werden und nichts abgerechnet werden kann.

Um Missbrauch vorzubeugen, wird voraussichtlich in diesem Jahr eine Gesetzesänderung eingeführt. Diese gibt den Gläubigern mehr Rechte bei Turboliquidationen. Darüber hinaus müssen Unternehmen ab dann eindeutig nachweisen können, dass eine Turboliquidation erforderlich war und die Geschäftsführer werden verpflichtet eine endgültige Bilanz aufzustellen, zusammen mit einer Erklärung, warum in der Bilanz keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind.

Inhaberaktien (aandelen aan toonder)

Zum 1. Juli 2019 sind die Inhaberaktien (aandelen aan toonder) gesetzlich abgeschafft worden. Inhaberaktien können bis zum 1. Januar 2021 bei der juristischen Person gegen Namensaktien eingetauscht werden. Wenn dies nicht rechtzeitig passiert, werden die Aktien in der Regel Eigentum der juristischen Person.

 

Über den Autor

Wouter Timmermans berät und vertritt seit vielen Jahren deutsche Unternehmen mit seiner Expertise im niederländischen Recht. Er ist Anwalt der Kanzlei Stellicher advocaten NV in Arnheim (Niederlande) und Vorsitzender des Deutsch-Niederländischen Businessclubs Gelderland.

 

 

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