Blog: Neues niederländisches Franchisegesetz

Blog: Neues niederländisches Franchisegesetz

Ein Blog vom niederländischen Rechtsanwalt Wouter Timmermans

In Deutschland ist Franchising nicht gesetzlich geregelt. In den Niederlanden war das bis vor kurzem auch so. Kürzlich aber hat das niederländische Parlament ein spezielles Franchisegesetz verabschiedet. In diesem Blogbeitrag stellt Wouter Timmermans es vor.

Franchise

Franchise ist ein System für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, das auf einer engen und kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen selbständigen Unternehmen basiert: dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern.

Der Franchisegeber gewährt einzelnen Franchisenehmern das Recht und verpflichtet sie gleichzeitig, ein Geschäft nach dem Konzept des Franchisegebers zu führen. Der Franchisenehmer trägt das unternehmerische Risiko, profitiert jedoch von der Markenbekanntheit und dem Erfolg der Franchise-Formel.

Innerhalb der Franchisebeziehung hat der Franchisegeber natürlich eine gewisse Vorherrschaft über den Franchisenehmer. Die Praxis hat gezeigt, dass die Art und Weise, wie ein Franchisegeber sein Übergewicht nutzt, öfters zu unangemessenen und unerwünschten Situationen für den Franchisenehmer führt. Daher wurde beschlossen, dieses Gesetz zu verabschieden.

Vorvertragliche Informationspflichten und Untersuchungspflicht des Franchisenehmers

Der Franchisegeber und der Franchisenehmer müssen sich vier Wochen vor Abschluss des Franchisevertrages gegenseitig über ihre finanzielle Situation informieren. Dieser Zeitraum gilt als Bedenkzeit. Während dieser Zeit hat der Franchisenehmer die Möglichkeit, die vom Franchisegeber erhaltenen Informationen zu prüfen. Der Franchisegeber darf den Entwurf des Franchisevertrags während der Bedenkzeit in der Regel nicht ändern, es sei denn, die Änderung kommt dem beabsichtigten Franchisenehmer zugute. Der Franchisegeber darf den beabsichtigten Franchisenehmer in der Zeit auch nicht dazu ermutigen, Investitionen im Zusammenhang mit dem Franchisevertrag zu leisten.

Darüber hinaus muss der Franchisegeber alle Informationen bereitstellen, die für den Franchisenehmer für den Abschluss des Franchisevertrags angemessen relevant sind, einschließlich des Franchisevertrags selbst, Informationen über die vom Franchisenehmer zu zahlenden finanziellen Beiträge und Investitionen, die Art und Häufigkeit der Konsultation und die finanziellen Daten zum zu verwertenden Franchise-Standort. Dies beinhaltet jedoch keine Verpflichtung zur Erstellung einer Umsatzprognose.

Der Franchisenehmer muss im Rahmen der Angemessenheit und Fairness die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass er den Franchisevertrag unter dem Einfluss falscher Annahmen abschließt.

Informationspflichten während der Vertragslaufzeit

Während der Laufzeit des Franchisevertrags muss der Franchisegeber rechtzeitig Informationen über beispielsweise beabsichtigte Änderungen des Franchisevertrags, die vom Franchisenehmer geforderten Investitionen usw. bereitstellen. Die Informationen sollten so bereitgestellt werden, dass sie auch zu einem späteren Zeitpunkt unverändert eingesehen werden können. Darüber hinaus müssen mindestens einmal jährlich Konsultationen zwischen den Parteien stattfinden.

Technische und kommerzielle Unterstützung

Der Franchisegeber muss dem Franchisenehmer in der Regel kommerzielle und technische Unterstützung bieten, sofern dies in Bezug auf Art und Zweck der Franchiseformel vernünftigerweise erforderlich ist.

Goodwill

Der Franchisevertrag muss eine Vereinbarung in Bezug auf den Goodwill enthalten. Im Vertrag muss unter anderem festgelegt werden, wie festgestellt wird, ob im Unternehmen des Franchisenehmers ein Goodwill vorhanden ist, und wenn ja, wie viel und in welchem Umfang dieser Goodwill dem Franchisegeber zugerechnet werden kann.

Falls es Goodwill gibt, der dem Franchisenehmer angemessen zuzurechnen ist, muss im Vertrag festgelegt werden, wie dieser Goodwill dem Franchisenehmer erstattet wird, wenn der Franchisegeber nach Beendigung des Franchisevertrages das Unternehmen des Franchisenehmers übernimmt.

Wettbewerbsverbot

Ein Wettbewerbsverbot ist nur gültig, wenn es schriftlich festgelegt wurde, zum Schutz des übertragenen Know-hows der Franchiseformel unabdingbar ist, auf ein Jahr nach Ablauf des Franchisevertrags begrenzt ist und dessen geografischer Geltungsbereich nicht größer ist als der Bereich, in dem der Franchisenehmer tätig war.

Zustimmung des Franchisenehmers

Der Franchisegeber benötigt die vorherige Zustimmung des Franchisenehmers, wenn er beabsichtigt, den Franchisevertrag zu ändern oder eine abgeleitet Franchiseformel zu betreiben und diese Änderungen bestimmte im Franchisegesetz festgelegte, finanzielle Auswirkungen auf den Franchisenehmer haben.

Deutsche Franchisenehmer

Von den Vorschriften im Franchisegesetz darf im Franchisevertrag nicht zum Nachteil der niederländischen Franchisenehmer abgewichen werden, auch nicht, wenn sich der Franchisevertrag nach dem deutschen Recht richtet.

Nachteilige Abweichungen sind nur dann zulässig, wenn der Franchisenehmer sich außerhalb der Niederlande befindet, sogar dann, wenn Parteien im Franchisevertrag ausdrücklich eine Rechtswahl für niederländisches Recht getroffen haben.

Die nächste und letzte Runde

Das Gesetz wird jetzt beim Senat eingereicht. Wenn der Senat es annimmt, könnte es bereits ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten.

 

Über den Autor

Wouter Timmermans berät und vertritt seit vielen Jahren deutsche Unternehmen mit seiner Expertise im niederländischen Recht. Er ist Anwalt der Kanzlei Stellicher advocaten NV in Arnheim (Niederlande) und Vorsitzender des Deutsch-Niederländischen Businessclubs Gelderland.

 

 

 

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