Blog: Niederländisches Arbeitsrecht und Corona – die wichtigsten Fragen

Blog: Niederländisches Arbeitsrecht und Corona – die wichtigsten Fragen

Ein Blog von Peter Hendriks, NeD Tax Nederland B.V.

In Zeiten von Corona treten arbeitsrechtliche Fragen auf, die sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zuvor eher selten gestellt haben dürften. Peter Hendriks, einer der Geschäftsführer der grenzüberschreitend tätigen Steuerkanzlei NeD Tax Nederland B.V., beleuchtet die rechtliche Lage in den Niederlanden.

1. Können Mitarbeiter in den Niederlanden aus betrieblichen Gründen gekündigt werden?

Ja, das ist möglich. Eine betriebsbedingte Kündigung muss in den Niederlanden beantragt und genehmigt werden. In den Niederlanden gilt übrigens für Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern kein vereinfachtes Kündigungsverfahren. Auch in der Coronazeit kann der Arbeitgeber eine Kündigungsgenehmigung beim niederländischen Arbeitsamt (UWV) beantragen. Eine andere, und möglicherweise betrieblich effizientere Lösung ist die Beantragung von Kurzarbeitergeld über die aktuelle NOW-Maßnahme in den Niederlanden. So lassen sich mindestens drei Monate überbrücken und wichtige erfahrene Kräfte im Betrieb halten.

2. Kann ich einem Mitarbeiter eine andere Tätigkeit zuweisen?

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter vorübergehend auffordern, andere Arbeiten als die zu verrichten, für die sie eingestellt wurden, wie z.B. Reinigungsarbeiten, Aufräumarbeiten im Laden und Sachbearbeitung.

3. Kann ich einen Mitarbeiter an einen anderen Standort versetzen?

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auffordern, vorübergehend an einem anderen Standort zu arbeiten. Der Mitarbeiter kann sogar für denselben Arbeitgeber an einem Standort in Deutschland eingesetzt werden. Dabei müssen jedoch steuerliche Konsequenzen beachtet werden: Wird ein Mitarbeiter zum Beispiel sozialversicherungspflichtig in einem anderen EU-Land, muss dort auch die Lohnsteuer entrichtet werden. Die Beschäftigung in einem Nachbarstaat könnte sogar einen Ständigen Vertreter in diesem Land begründen. Hieraus könnte folgen, dass das durch diese Person vertretene Unternehmen eine Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und andere Steuererklärungen abzugeben hätte.

4. Kann ein Mitarbeiter während der Probezeit gekündigt werden?

Ja, das ist möglich, auch in der Coronazeit. Die Probezeit in den Niederlanden ist jedoch oftmals viel kürzer als in Deutschland. In den meisten Fällen gilt eine Probezeit von 1 oder 2 Monaten.

5. Darf ein Mitarbeiter sich weigern, zur Arbeit zu kommen?

Nein, der Mitarbeiter darf sich nicht weigern, zur Arbeit zu kommen, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht erfüllt. Wenn der Mitarbeiter nicht im Büro arbeiten möchte, kann der Arbeitgeber den Lohn aussetzen. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann der Mitarbeiter jedoch Urlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen. Darüber hinaus kann der Mitarbeiter Sonderurlaub aus persönlichen Gründen nehmen. Der Arbeitgeber muss diesen Sonderurlaub genehmigen, hat jedoch das Recht nach dem Grund zu fragen, wenn der Mitarbeiter wieder zur Arbeit kommt.

 

Weitere Antworten auf wichtige Fragen rund um das niederländische Arbeitsrecht finden sich auf der Website der NeD Tax Nederland BV.

 

Über den Autor

Peter Hendriks ist einer der Geschäftsführer der NeD Tax Nederland BV, eine Kanzlei für Steuer- und Rechtsberatung in Nimwegen. Als Betriebswirt ist er bei NeD Tax für die Bereiche Corporate Finance und Business Development verantwortlich. Mit seinem Team hilft er deutsche und niederländische Mandanten bei grenzüberschreifenden Fragestellungen. Dies kann Marktorientierung, Finanzierung, Unternehmensübernahmen, Due Diligence, Unternehmensbewertungen, rechtliche/steuerliche Strukturen und Subventionen betreffen. Gemeinsam mit den Kollegen im Büro Kleve steht NeD Tax den Unternehmern gerne bei den Folgen des Coronavirus für ihre Geschäftstätigkeit zur Seite.

 

 

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