Große Online-Plattformen zu mehr Kontrolle verpflichtet

Große Online-Plattformen zu mehr Kontrolle verpflichtet

Die 19 größten Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen ab Freitag, dem 25. August 2023, die strengsten Auflagen des Digital Services Act (DSA) erfüllen. So müssen sie beispielsweise illegale Inhalte und Desinformationen gezielt bekämpfen, ihre Empfehlungssysteme anpassen und die Online-Werbung auf ihren Plattformen transparent gestalten, teilt die niederländische Regierung mit. Zu den betroffenen Anbietern gehören Apple, Google, Meta (Facebook und Instagram), X (ehemals Twitter), aber auch die Plattformen AliExpress, Booking.com und Snapchat. Die drei letztgenannten agieren (juristisch gesehen) von den Niederlanden aus in Europa.

Die strengsten EU-Verpflichtungen gelten derzeit nur für die 19 allergrößten Digitalanbieter, so die niederländische Regierung. Sie haben im durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer. Diese Plattformen und Suchmaschinen müssen jährlich eine Bewertung der sogenannten systemischen Risiken schädlicher Online-Praktiken in ihren Diensten vornehmen. Dazu gehören die Verbreitung von illegalen Waren oder Inhalten und die Verbreitung von Falschinformationen über ihre Dienste. Dagegen müssen sie Maßnahmen ergreifen. Außerdem werden die von ihnen verwendeten Algorithmen überprüft.
Sollten diese größten Plattformen und Suchmaschinen die DSA-Vorschriften nicht einhalten, kann die Europäische Kommission Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes oder Strafgebühren von bis zu fünf Prozent ihrer durchschnittlichen Tageseinnahmen verhängen.

DSA gilt ab 2024 auch für andere Online-Dienste

Der DSA wird auch für andere in den Niederlanden und Europa weit verbreitete Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Cloud-Anbieter, Internetdienstleister und Plattformen zur gemeinsamen Nutzung von Inhalten wie Videoplattformen und Online-Plattformen für Reisen und Unterkünfte eingeführt.

Online-Marktplätze müssen zum Beispiel mehr Informationen über die Unternehmen (Händler) auf ihrer Plattform erfassen und veröffentlichen. Digitale Dienste müssen den Nutzern unter anderem auch die Regeln für die Löschung von Informationen oder Nutzerkonten umfassender erklären. Bis zum 17. Februar 2024 müssen alle Vermittlungsdienste vollständig mit dem EU-weiten DSA konform sein.

X