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Mehrweg statt Einweg: Neue Regeln in den Niederlanden

Täglich werden in den Niederlanden stolze 19 Millionen Becher und Behälter weggeworfen. Gegen den massiven Abfall und die Vermüllung geht die Regierung ab Juli vor. Getränke und Speisen in Einwegverpackungen müssen dann extra bezahlt werden. Gleichzeitig werden auch günstigere und umweltschonendere Alternativen verpflichtend. Das meldet die niederländische Regierung.

Ab dem 1. Juli 2023 muss man in den Niederlanden Einwegbecher bzw. Einwegbehälter, die (teilweise) aus Kunststoff bestehen, extra bezahlen. Das betrifft den Kaffeebecher oder das Plastikbesteck, genauso wie den Kunststoffbehälter, in denen man sein Essen abholen oder liefern lassen kann. Gastronomen ist es untersagt, diese Verpackungen kostenfrei anzubieten, heißt es in einer Mitteilung der niederländischen Regierung. Außerdem müssen sie eine wiederverwendbare Alternative anbieten. Neben der Extra-bezahlung der Einwegprodukte kann der Kunde sich sein Behältnis simit zukünftig selbst mitbringen und auffüllen lassen. Oder er wählt eine Verpackung der Lokalität, die er dorthin zurückbringen kann.

„Wir wollen unseren Kindern und Enkeln eine saubere Welt hinterlassen. Diese neuen Regeln werden uns dabei helfen, denn sie werden eine Menge Abfall und Müll vermeiden“, sagt die Staatssekretärin für Infrastruktur und Wasserwirtschaft Vivianne Heijnen. Die Zahlen sind erschreckend: 19 Millionen Becher und Behälter werden allein in den Niederlanden täglich weggeworfen. Diese landen oft in überfüllten Mülleimern oder gar direkt in der Natur. Die getroffenen Maßnahmen sollen genau das einschränken. Gleichzeitig sind wiederverwendbare Aufbewahrungsboxen gut für die Umwelt und auf lange Sicht auch für das Portemonnaie.

Mehrweg statt Einweg: Was bedeuten die neuen Regeln?

Möchte man auf seine Getränke und Speisen keine zusätzliche Verpackungsgebühr zahlen, machen die neuen Regeln das Recycling verpflichtend. Weiterhin gilt jedoch, dass man sich seine Bestellung in Einwegverpackungen kaufen kann. Die zusätzlichen Verpackungskosten werden dann auf dem Kassenbon separat aufgeführt, sodass der Kunde direkt sehen kann, welchen Betrag er für die Einwegvariante zahlen muss.

Außerdem gilt, dass die Gastronomen eine wiederverwendbare Alternative anbieten müssen. Für eine solche Mehrwegverpackung dürfen sie dann auch Pfand nehmen. So stellen sie im besten Fall sicher, dass der Kunde das Behältnis zurückbringt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass sich der Kunde sein eigenes Behältnis mitbringt, das vom Verkäufer mit Speisen oder Getränken aufgefüllt werden kann. Der Anbieter entscheidet, welches System er einführen möchte. Natürlich ist es auch möglich, beide Varianten anzubieten.

Eine weitere Regelung tritt 2024 in Kraft: Ab dem 1. Januar muss auch Mehrweg-Geschirr für den Verzehr vor Ort angeboten werden. Das betrifft zum Beispiel Besteck, aber auch Becher auf Festivals oder Pommes-Schälchen.

Maßnahmen nach EU-Richtlinie

Hintergrund der Regelung ist die Einwegkunststoffrichtline ((EU) 2019/904) (EWKRL) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt und das Ziel, die Wiederverwendung und das Recycling von Kunststoffen zu fördern. „Jeder kann dazu beitragen, indem er seinen eigenen Becher oder Behälter mitbringt oder einen Becher oder Behälter mit Pfand auswählt und zurückgibt“, so Staatssekretärin Heijnen weiter.

Regierung gibt Richtwerte für Unternehmer

Für viele Unternehmer und Gastronomen sind die neuen Regelungen eine große Umstellung. Neue Mehrwegverpackungen oder Preisanpassungen stehen jetzt bei allen auf der Agenda. Einige Behältnisse, wie beispielweise Kaffeebecher, wirken, als seien sie aus Papier. In der Beschichtung befinden sich jedoch Kunststoffanteile, die den Becher wasserdicht machen. Es gilt also genau hinzuschauen und abzuwägen, welche Behältnisse sich weiterhin lohnen und welche durch Mehrwegalternativen ausgetauscht werden. Die niederländische Regierung gibt den Unternehmern Richtwerte, sollten sie weiterhin auf Einweg-Behälter setzen: Einen Aufpreis von 25 Cent pro Becher, 50 Cent für eine Mahlzeit (auch aus mehreren Schalen) und fünf Cent für kleinere Aufbewahrungsschalen wie für Saucen sollten die Verbraucher zahlen.

Mehrwegpflicht besteht auch in Deutschland

In Deutschland wurde die Mehrwegpflicht bereits im Januar 2023 eingeführt. Die IHK München schreibt dazu, dass Gastronomen mit „Einwegkunststoffbehälter mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder Einweggetränkebecher mit Getränken die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative“ haben. Außerdem müssen Kunden über die Wahlmöglichkeit informiert werden.