Maskenpflicht in Innenbereichen, eine 3G-Nachweispflicht an vielen öffentlichen Orten und der dringende Appell, wieder verstärkt im Homeoffice zu arbeiten: Die niederländische Regierung hat am gestrigen Abend bekanntgegeben, dass die Corona-Maßnahmen ab heute wieder verschärft werden. Grund sind seit Wochen steigende Infektionszahlen, auch Kliniken und deren Intensivstationen müssen immer mehr Covid-19-Patienten aufnehmen.
„Das RIVM (niederländisches Pendant des RKI; Anm. d. Red.) rechnet in diesem Winter mit einem Höchststand von 500 Covid-Patienten auf den Intensivstationen. Um weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten und die Schwächsten in der Gesellschaft vor dem vermehrten Auftreten des Coronavirus zu schützen, ergreift das Kabinett zusätzliche Maßnahmen, um die rasche Ausbreitung des Virus zu bremsen“, heißt es in der Mitteilung der niederländischen Regierung. Sie appelliert zudem, die Basisregelungen und -empfehlungen besser zu beachten. Dazu gehören u.a., bei Symptomen einen Schnelltest zu machen und sich zu isolieren, den Mindestabstand einzuhalten und die allgemeinen Hygieneregeln anzuwenden.
Homeoffice-Empfehlung und Maskenpflicht
Ab dem 3. November wird die geltende Homeoffice-Empfehlung verschärft: „Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten“, lautet der Rat der niederländischen Regierung. „Wir wissen, dass die Arbeit von zu Hause aus ein wirksames Mittel ist, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Sie trägt dazu bei, die Anzahl der Kontakte zu verringern.“
Drei Tage später, ab dem 6. November, tritt vielerorts auch die Maskenpflicht wieder in Kraft. Zuletzt war das nur noch im Öffentlichen Nahverkehr der Fall. Nun gilt sie in allen öffentlichen Innenräumen, zu deren Zutritt kein Coronanachweis benötigt wird. Dazu zählen beispielsweise öffentliche Gebäude, Supermärkte, der Einzelhandel, Bibliotheken, Freizeitparks und Flughäfen. Auch Berufsschüler und Studenten müssen außerhalb ihrer Sitzplatzes eine Maske tragen. In Kontaktberufen ist das Aufsetzen einer Maske sowohl für den Dienstleister als auch für den Kunden verpflichtend. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 95 Euro geahndet.
3G-Nachweis vielerorts notwendig
Zeitgleich wird der Einsatz des Coronanachweises intensiviert. „Indem nur Personen hereingelassen werden, die geheilt, geimpft oder getestet sind, wird das Infektionsrisiko für alle Besucher erheblich verringert“, erklärt die Regierung. Der Nachweis über eine vollständige Coronaschutzimpfung, eine überstandene Infektion oder einen aktuellen Test muss etwa beim Besuch von Restaurants, Theatern, Kinos, Konzerten, Messen, Sportveranstaltungen und anderen Events vorgezeigt werden.