Tipps zur steuerlichen Behandlung von Personal aus dem Nachbarland

Tipps zur steuerlichen Behandlung von Personal aus dem Nachbarland
V.l.n.r.: Sonja Adamsky, (GIP-Beraterin), Daniela Riewe und Anela Kovacevik (Team GWO), Christoph Almering (EUREGIO-Geschäftsführer). Foto: EUREGIO

Jüngst kamen Mitarbeiter des deutschen Finanzamtes und niederländischen Belastingdienst sowie interessierte Arbeitgeber im Hotel Driland in Gronau zusammen, um über die „Grenzüberschreitende Einstellung von Personal und Steuerrecht aus Arbeitgeberperspektive“ zu sprechen. Ziel der Veranstaltung war es, den fast 40 Teilnehmern einen konkreten Überblick über steuerrechtliche Konsequenzen bei der grenzüberschreitenden Personaleinstellung zu verschaffen.

Die Anwesenden wurden zunächst vom Geschäftsführer der EUREGIO Christoph Almering begrüßt, der insbesondere auf den Grenzinfopunkt der EUREGIO als Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Fragen in den Bereichen Arbeiten, Wohnen und Studieren im Nachbarland hinwies. Nach der Einführung durch Sonja Adamsky, Beraterin des Grenzinfopunktes der EUREGIO (GIP), berichteten Anela Kovacevik vom Belastingdienst und Daniela Riewe von der Finanzverwaltung NRW von den Besonderheiten, die auftreten, wenn ein niederländischer Arbeitgeber Personal aus Deutschland oder ein deutscher Arbeitgeber Personal aus den Niederlanden einstellt. Beide Referentinnen gehören zum Team GWO, welches sich mit grenzüberschreitenden Steuerfragen befasst.

Deutsch-niederländisches Doppelbesteuerungsabkommen

In der Präsentation wurden Beispielfälle erörtert, um den Teilnehmern die unterschiedlichen Situationen praktisch nahe zu bringen. In einem Fall wurde die Situation eines Arbeitnehmers aus Deutschland beschrieben, der für einen niederländischen Arbeitgeber teilweise in Deutschland und in den Niederlanden arbeiten soll. Wie dieser Sachverhalt steuerlich zu behandeln ist, erklärten die Referentinnen den interessierten Arbeitgebern. Deutlich wurde auch, dass Aspekte der Sozialversicherung immer eine wichtige Rolle spielen. In diesem und anderen Fällen wurde unter anderem das neue deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, angesprochen.

Abschließend hatten alle Beteiligten die Möglichkeit Fragen zu stellen und sich an der abschließenden Diskussion zu beteiligen. „Der grenzüberschreitende Einsatz von Personal erfordert gute Information, eröffnet aber auch Perspektiven in Zeiten des Fachkräftemangels“, so Sonja Adamsky.

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