Die Durchführung eines INTERREG-Projektes geht in manchen Fällen mit hohen Anforderungen an die Administration und Belegführung einher. Immerhin werden Steuergelder eingesetzt, und deren korrekte Verwendung muss sichergestellt sein. Der grenzüberschreitende Charakter führt manchmal dazu, dass deutsche, niederländische und europäische Regelungen parallel bestehen.
Die Partner des Programms (die beteiligten Ministerien, Provinzen und Euregios) setzen sich zusammen mit der EU-Kommission dafür ein, die administrativen Belastungen für die Zuwendungsempfänger zu verringern. So wurde zum Beispiel bereits eine pauschalierte Abrechnung der Personalkosten ermöglicht. Jetzt ist mit der Vereinfachung für Mini-Projekte ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung gelungen.
Keine Originalbelege mehr vorlegen
Ab sofort müssen Antragsteller der sogenannten „Miniprojekte“, also Projekte mit einer Förderung von maximal 1.000 Euro, bei der Kostenabrechnung keine Originalbelege mehr einreichen. Es reichen jetzt auch Kopien oder Scans der Belege. Die Originale verbleiben in der eigenen Administration der Projektpartner und müssen auf Verlangen (z.B. bei einer EU-Prüfung) vorgezeigt werden können. Die neue Regelung wurde nach Verhandlungen zwischen den Partnern und den Kontrollinstanzen des Programms ermöglicht.
Weitere Informationen
Bei den Mini-Projekten handelt es sich zum Beispiel um Schul- oder Vereinsaustausche. Diese können im Rahmen von INTERREG schnell und unkompliziert gefördert werden, es ist eine 50-prozentige Förderung der entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von maximal 1.000 Euro möglich. Voraussetzung ist der deutsch-niederländische Charakter des Projektes.