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Wenn sich Kulturunterschiede auf rechtliche Streitfälle auswirken

„Der Niederländer steigt bei Preisverhandlungen sehr hoch ein, der Deutsche lieber mit einem begründbaren Betrag.“ Dieser Satz war eine der Kernaussagen von Prof. Dr. Axel Hagedorn, Experte für niederländisches Wirtschaftsrecht, beim Praxisdialog rund um den deutsch-niederländischen Geschäftserfolg im Mönchengladbacher Borussia-Park. Im Anschluss berichteten zwei Unternehmer aus der Praxis der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Organisiert wurde die Veranstaltung von Warth & Klein Grant Thornton Deutschland, Grant Thornton Niederlande und mediamixx. Rund 60 Gäste waren der Einladung gefolgt.

Prof. Dr. Axel Hagedorn hat als deutscher Rechtsanwalt in den Niederlanden bereits Jahrzehnte Erfahrung in der Beratung von Mandanten in grenzüberschreitenden Rechtssachen. Dementsprechend konnte er viele Beispiele nennen, die zeigen, wie sich die Kulturunterschiede zwischen beiden Ländern auch auf rechtliche Streitfälle auswirken. Beispielsweise können Verträge in den Niederlanden häufig angefochten werden, wenn sie gegen den Grundsatz „Redlichkeit und Billigkeit“ verstoßen. „Es gibt im Prinzip keine wasserdichten Verträge, wie wir sie aus Deutschland kennen“, so Prof. Dr. Hagedorn. Das führe bei deutschen Unternehmern oftmals zu großen Problemen.

Zu Beginn viele Fehler

Aus dem Alltag eines niederländischen Geschäftsführers in Deutschland berichtete Han Groot Obbink, der das Wunderland Kalkar, das in Besitz seines Landmanns Hennie van der Most ist, seit 1996 leitet. „Wir haben zu Beginn sehr viele Fehler gemacht, vor allem in den Bereichen Marketing und Werbung. Statt Experten zu Rate zu ziehen, haben wir nach dem typisch niederländischen Grundsatz ‚einfach mal machen‘ gehandelt“, gibt er zu. Zudem hatten er und sein anfangs überwiegend niederländisches Team den Nachteil, von möglichen deutschen Geschäftspartnern nicht als vertrauenswürdig eingestuft zu werden. „Daher haben wir viele niederländische Parteien einschalten müssen, obwohl wir gerne mit lokalen Dienstleistern gearbeitet hätten.“

Ebenfalls einen niederländischen Eigentümer hat der Airport Weeze. Doch im Gegensatz zum Wunderland Kalkar steht dort mit Ludger van Bebber ein deutscher Geschäftsführer an der Spitze. Das bringt einige Vorteile mit sich, meint van Bebber: „Vor allem gegenüber Aufsichtsbehörden und anderen Institutionen ist es praktisch, als ‚Local‘ vorstellig zu werden, da keine kulturellen Unterschiede überwunden werden müssen.“ Die Zusammenarbeit mit einem niederländischen Investor empfindet er als angenehm.

Zum Abschluss des Praxisdialogs konnten die Gäste an einer Stadionführung teilnehmen und bei Stadionwurst und Bier netzwerken.