Ein Austausch zwischen Schulen, Künstlern oder kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EUREGIO: Auch in Zeiten von Corona ist es möglich, Zuschüsse für grenzüberschreitende Maßnahmen zu erhalten. Inzwischen gibt es zahlreiche Beispiele für erfolgreiche grenzüberschreitende Begegnungsprojekte im virtuellen Raum. Die zuständigen Projektmitarbeiter der EUREGIO überlegen gerne zusammen mit den Antragstellern, wie sie ihre Projektidee unter Beachtung der gültigen Corona-Regeln umsetzen können. Kontaktaufnahme ist über die E-Mail info@euregio.eu möglich.
In den vergangenen fünf Jahren haben zahlreiche kleinere grenzübergreifende Vorhaben in der EUREGIO finanzielle Unterstützung durch INTERREG-Mittel erhalten. Die Höhe des Förderbetrags ist vom Umfang und vom finanziellen Eigenanteil des Vorhabens abhängig. Interessierte Vereine, Kommunen und Bildungseinrichtungen können nun ihre Projektideen einreichen. Gleiches gilt für kleine und mittlere Unternehmen.
EUREGIO unterstützt
Die Projektträger werden von Mitarbeitern der EUREGIO intensiv bei der Durchführung begleitet. Hierdurch möchte der Zweckverband sowohl den grenzüberschreitenden Charakter der Projekte als auch die gute Betreuung der Projektträger gewährleisten. Wichtig ist bei dieser Art der Projekte, dass Partner aus Deutschland und den Niederlanden das Vorhaben von Anfang bis Ende gemeinsam entwickeln, durchführen und finanzieren. Zudem ist es wichtig, dass eine Projektidee innovativ ist und die grenzübergreifende Integration des Grenzgebietes voranbringt.
Neben Vorschlägen für Miniprojekte können Interessenten bis zum 15. August 2021 auch Anträge für Kleinprojekte mit einer maximalen Förderung von 25.000 Euro einreichen.
Die Förderung von Mini- und Kleinprojekten ist Teil des INTERREG V A-Projekts „Rahmenprojekt Priorität II für das EUREGIO-Gebiet“. Dieses wird teilweise von der Europäischen Union im Rahmen des INTERREG V A-Programms Deutschland-Nederland mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Weitere Kofinanziers sind die Provinzen Gelderland, Overijssel und Flevoland, das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die Staatskanzlei des Landes Niedersachsen sowie die EUREGIO.
Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten stehen unter www.euregio.eu/de/förderung zur Verfügung.