In der Grenzregion befinden sich zahlreiche Unternehmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Niederlanden wohnen. Doch welche Folgen hat es, wenn diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur in Deutschland, sondern (auch) im Nachbarland arbeiten? Das ist etwa der Fall, wenn sie im Außendienst für ein deutsches Unternehmen arbeiten oder vom Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung arbeiten. Worauf müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber achten – insbesondere in den Bereichen soziale Sicherheit und Steuern? Die fünf GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederländischen Grenze nehmen sich dieses Themas an und veranstalten am Mittwoch, 17. November, von 15.30 bis 16.30 Uhr ein Web-Seminar. Es findet in deutscher Sprache statt, die Teilnahme ist kostenlos.
Im Rahmen des Web-Seminars haben deutsche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit, sich schnell und umfassend darüber zu informieren, was sie beachten müssen, wenn sie niederländisches Personal beschäftigen, das auch von den Niederlanden aus arbeitet. Zudem können sie Fragen stellen, die von den Expertinnen und Experten der GrenzInfoPunkte unmittelbar beantwortet werden.
Folgen für Arbeitgeber
Aber was ist eigentlich das Problem? „Wer zwar in Deutschland angestellt ist, für das Unternehmen aber (teils) in den Niederlanden tätig ist, arbeitet in zwei Ländern. Dann muss geprüft werden, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist“, erklärt GrenzInfoPunkt-Beraterin Julia Dillmann. Das kann weitreichende Folgen haben, weiß sie: „Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist, muss der Arbeitgeber 104 statt den in Deutschland üblichen sechs Wochen teilweise den Lohn fortzahlen.“ Ein weiterer Unterschied: Wenn ein Einwohner der Niederlande in den Niederlanden arbeitet, muss die Lohnsteuer in der Regel in den Niederlanden bezahlt werden. Das hat nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen, Konsequenzen, erläutert Dillmanns Kollegin Denise Leenders: „Die Firma ist für die korrekten Lohnabzüge und die Beitragszahlungen verantwortlich.“
Das Web-Seminar geht auf viele Fragen ein, die sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen sollten: „Welche Beiträge müssen wo gezahlt werden? Und wie verhält es sich konkret mit der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall?“, listet Leenders zwei Beispiele auf, die thematisiert werden.
In diesem Jahr gilt aufgrund der Corona-Krise noch eine Ausnahme für die Sozialversicherungsvorschriften und die Steuerpflicht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Ausnahmeregelung, die vor allem das Arbeiten im Homeoffice erleichtern soll, im neuen Jahr nicht mehr greift – und dann ist es sehr wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der einen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite entsprechende Vereinbarungen miteinander treffen. „Sie sollten besprechen, welche Möglichkeiten bestehen und die Absprache schriftlich fixieren, damit keine Missverständnisse entstehen“, rät Dillmann.
Anmelden
Wer am Mittwoch, 17. November, von 15.30 bis 16.30 Uhr an dem Web-Seminar teilnehmen möchte, kann sich bis zum 16. November per E-Mail an gip@mediamixx.eu anmelden.