Die Wirtschaft und unsere Arbeitswelt sind vielfältig. Ob national oder international: Die Beteiligten regeln ihre Geschäftsbeziehungen meist durch Verträge und Vereinbarungen. Den größten Teil des täglichen Geschäftslebens wickeln sie auf dieser Basis einvernehmlich ab bzw. lösen auftretende Schwierigkeiten selbst. Dennoch verbleiben Fälle, bei denen die Beteiligten ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten unterschiedlich einordnen und daraus Konflikte entstehen, welche die Parteien nicht mehr selbst lösen können. Die immer noch gängige Form der Streitbeilegung ist der Gang zu den ordentlichen Gerichten bzw. zu den Schiedsgerichten. „Dieser Weg ist häufig mit langer Verfahrensdauer und hohen Verfahrenskosten verbunden. Ob das auf diesem Wege gefundene Ergebnis den tatsächlichen Interessen der Parteien entspricht, ist nicht garantiert“, erläutert im folgenden Beitrag Andreas Schmieg, Geschäftsführer der plenovia GmbH. Die Unternehmensberatung mit Niederlassungen in Düsseldorf, Berlin und Frankfurt erarbeitet umfassende Lösungen in Krisensituationen. Zudem steht sie mittelständischen Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Seite, um deren Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Die Wirtschaftsmediation als mögliche Form der einvernehmlichen Streitbeilegung
Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Bei einer Wirtschaftsmediation bestimmen die Parteien selbst ein solches Verfahren durchführen zu wollen und einigen sich auf einen Einzelmediator oder ein Mediatoren-Team. Im Vorfeld der Mediation werden die Rahmenbedingungen der Mediationstermine (Ort, Zeit, Teilnehmer) festgelegt. Zwingend für den Erfolg des Verfahrens ist die Vereinbarung einer absoluten Vertraulichkeit aller Gespräche und Informationen während des Mediationsverfahrens.
Im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren beruht die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ausschließlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Es steht den Parteien jedoch jederzeit offen, das Verfahren wieder zu beenden. Wichtig dabei ist es, dass die Mediation keine rechtlichen Schritte bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit verbaut.
Welche Streitigkeiten sind im wirtschaftlichen Bereich für eine Mediation geeignet?
Die Mediation ist insbesondere dann eine gute, alternative Streitbeilegungsform, wenn der Sachverhalt technisch, rechtlich oder politisch komplex und der bisherige Konfliktverlauf sehr verfahren ist. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Konflikten in verschiedenen Rechtssystemen ist die Mediation ein sehr effektives Instrument, da die Befriedigung der tatschlich dahinterstehenden Interessen und nicht die Konformität zu den jeweiligen Rechtssystemen im Vordergrund steht.
Die (Wirtschafts-) Mediation ist ein geeignetes Instrument für alle Konflikte im Verhältnis des Unternehmens zu den jeweiligen Geschäftspartnern. Aber auch streitige Fragen innerhalb eines Unternehmens (Gesellschafterstreit, Meinungsverschiedenheit zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern oder weiteren Interessenvertretern im Unternehmen) sind für die Mediation geeignet.
Ablauf der Mediation
Grundsätzlich gibt es keinen allgemeingültigen Ablauf einer Mediation. Je nach Situation und Komplexität des Themas gilt es einen für das konkrete Anliegen geeigneten Ablauf zu finden. Die Strukturiertheit des Ablaufes ist jedoch ein wesentlicher Garant für einen erfolgreichen Verlauf. Diese Strukturiertheit drückt sich darin aus, dass die Rollenverteilung in der Mediation klar geregelt ist und sich der Ablauf nach einem Phasenschema richtet.
Dieses Phasenschema folgt in der Regel einem logischen Aufbau für die Mediation, wobei meist ein Spannungsbogen von der Beschreibung der Ist-Situation, über die Beleuchtung der hinter den geäußerten Forderungen stehenden Interessen bis hin zu den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten aufgebaut wird. Die Rollenverteilung bei der Mediation ist eindeutig. Der Moderator bzw. die Moderatoren sind für den Verfahrensablauf und die Strukturiertheit des Ablaufes verantwortlich. Den Beteiligten Parteien sind ausschließlich für die Inhalte und Ergebnisse zuständig. Aus diesem Grund kommt eine Lösung nur zustande, wenn die Beteiligten dies einvernehmlich wollen.
Zeitlicher Rahmen und Verfahrenskosten
Die Komplexität des Sachverhalts, die Anzahl der Beteiligten und die jeweiligen Erwartungen bestimmen die Dauer einer Mediation. Als groben Richtwert kann man sagen, dass sich bei einer mittleren Komplexität des Sachverhalts die Dauer der Mediation über zwei bis fünf Wochen erstreckt. Während dieser Zeitspanne muss die Moderation vorbereitet und die eigentlichen Mediationstermine durchgeführt werden, so dass in diesem Fall ca. fünf bis acht Tage zur Abrechnung kommen können.
Eine Auswertung der durchgeführten Mediationsverfahren hat gezeigt, dass bereits ab einem Streitwert von ca. 50.000 Euro die Mediation im Vergleich zu den Kosten anderer Verfahrensarten günstiger ist. Mit steigendendem Streitwert werden gerichtliche Streitigkeiten im Vergleich überproportional teurer.
Fazit
Die Mediation ist ein bewährtes Verfahren der alternativen Streitbeilegung und beutet in vielen Fällen eine schnelle und kostengünstige Lösungsalternative im Vergleich zu den gerichtlichen bzw. sonstigen Streitbelegungsverfahren. Nicht jede streitige Auseinandersetzung kann durch eine Mediation zwangsläufig erfolgreich gelöst werden. Haben sich die Parteien jedoch auf eine Mediation geeinigt und auf das Verfahren eingelassen, so bestehen große Chancen, dass die gefundene Lösung auch den eigentlichen Interessen der Beteiligten sehr nahekommt. Die Beteiligten können bei diesem Verfahren „nur gewinnen“, da im Falle einer Nichteinigung der bisherige Weg der Streitbeilegung unverändert beschritten werden kann.