Neues Jahr, neue Gesetze: Auch zum Jahreswechsel 2022/2023 sind in den Niederlanden neue Gesetze in Kraft getreten. Der niederländische Rechtsanwalt Wouter Timmermans stellt fünf Gesetzesänderungen vor, die seit dem 1. Januar 2023 gelten.
1. Eine kräftige Erhöhung des niederländischen Mindestlohns
Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2023 um 10,15 Prozent gestiegen. Mit der Erhöhung sollen Bürger für die ständig steigenden Preise entlastet werden.
Seit dem 1. Januar 2023 beläuft sich der gesetzliche Bruttomindestlohn für Vollzeitbeschäftigte ab 21 Jahren auf folgende Beträge:
- 1.934,40 Euro pro Monat;
- 446,40 Euro pro Woche;
- 89,28 Euro pro Tag
Nähere Informationen finden sich auf der Website der niederländischen Regierung.
2. Erhöhung des Übergangsgeldes (Transitievergoeding) für Arbeitnehmer
Derzeit hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Regel Anspruch auf ein Übergangsgeld, es sei denn, dass (kurz gesagt) das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitnehmers endet.
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die Höhe des Übergangsgeldes bei Kündigung maximal 89.000 Euro. Wenn das Jahresgehalt des Arbeitnehmers höher als 89.000 Euro ist, beträgt die Erstattung maximal ein Bruttojahresgehalt.
3. Rabattaktionen dürfen nicht irreführend sein
Manchmal erhöhen Verkäufer den Preis von Produkten für kurze Zeit nur, um ihn danach zu senken. Die Verkäufer präsentieren dies dann als großen Preisnachlass. Um dem ein Ende zu bereiten, gelten seit Jahresbeginn neue Regeln. Ziel ist es, eine Irreführung der Verbraucher zu verhindern.
Die neuen Regeln sehen vor, dass der ursprüngliche Preis, von dem der Rabatt abgezogen wird (der „Ab-Preis“), der niedrigste Preis sein muss, den der Verkäufer 30 Tage vor dem Angebot angegeben hat.
Es gibt aber Ausnahmen: Zum Beispiel im Falle von Produkten, die weniger als 30 Tage auf dem Markt sind, oder im Falle von Produkten, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben (mit Verbrauchsdatum).
4. Mehrwertsteuer auf Solarmodule von 21 auf 0 Prozent
Der Mehrwertsteuersatz auf Lieferung und Installation von Solarmodulen wurde zum 1. Januar 2023 gestrichen. Dieser sogenannte Nullsatz gilt nur, wenn die Solarmodule auf Wohnhäusern oder Nebengebäuden eines Wohnhauses installiert sind. Dadurch muss die Mehrwertsteuer nicht mehr beim Finanzamt zurückgefordert werden.
5. Obligatorisches Energielabel C für Büros
Ein Büro muss mindestens das Energielabel C haben, um seit dem 1. Januar 2023 als Büro genutzt werden zu dürfen. Ausnahmen gibt es für kleine Büros oder Büros in denkmalgeschützen Gebäuden.
Über den Autor
Wouter Timmermans berät und vertritt seit vielen Jahren deutsche Unternehmen mit seiner Expertise im niederländischen Recht. Er ist Anwalt der Kanzlei Stellicher advocaten NV in Arnheim (Niederlande) und Co-Vorsitzender des Deutsch-Niederländischen Businessclubs Gelderland.