Grenzüberschreitende Integration des Personalausweises

Grenzüberschreitende Integration des Personalausweises
Foto: Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium des Innern

Seit kurzem kann die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises zur grenzüberschreitenden Identifizierung bei der niederländischen nationalen eID-Infrastruktur genutzt werden. Die hierzu erforderliche deutsche eIDAS-Middleware wurde erfolgreich in den niederländischen Authentisierungsdienst integriert und hat den Wirkbetrieb aufgenommen.

Die erfolgreiche Integration ist ein wichtiger Meilenstein für die anstehende Notifizierung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels nach eIDAS-Verordnung. Niederländische Verwaltungsdienste sollen nun nach und nach an diesen Authentisierungsdienst angeschlossen werden. Neben der deutschen eIDAS-Middleware wurde auch das österreichische eID-System erfolgreich an die niederländische Infrastruktur angeschlossen.

Die grenzüberschreitende Interoperabilität wird durch ein Interoperability Framework realisiert. Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zusammen mit Partnern aus der Industrie die technischen Arbeiten für die Integration des Personalausweises in die Systeme anderer EU-Mitgliedsstaaten geleistet.

Die geplante Notifizierung der Online-Ausweisfunktion stellt neben dem Beschluss eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises und der Veröffentlichung der AusweisApp2 für die Verwendung mit mobilen Geräten einen weiteren wichtigen Schritt zur Förderung der Nutzung und Verbreitung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises dar.

Die eIDAS-Verordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gegenseitige Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und Vertrauensdiensten. Mitgliedsstaaten können ihre nationalen eID-Systeme bei der EU-Kommission notifizieren. Während die Notifizierung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist die Anerkennung notifizierter eIDs für öffentliche Verwaltungsdienstleistungen ab dem 29. September 2018 verpflichtend.

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