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Auswirkungen von Homeoffice im Nachbarland

Das Parlament hat sie abgenickt, der Bundesrat zugestimmt: Ab sofort gilt in Deutschland wieder eine Homeoffice-Pflicht. Und auch in den Niederlanden hat die Regierung die dringende Empfehlung ausgesprochen, wo möglich, von zu Hause aus zu arbeiten. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden beschäftigt sind, bringt das eine ganze Reihe Fragen mit sich. Etwa, welche Auswirkungen das auf ihre Sozialversicherung und Steuern hat, wenn sie nicht in dem Land arbeiten, in dem sie angestellt sind. Antworten auf diese und viele weitere Fragestellungen haben die Expertinnen und Experten der fünf GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederländischen Grenze. Im Rahmen eines Web-Seminars am Dienstag, 7. Dezember 2021, um 15.30 Uhr geben sie einen Überblick über die aktuellen Regelungen sowie das niederländische Sozialversicherungssystem und die grenzüberschreitende Lohnsteuer. Es richtet sich an deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Teilnahme ist kostenlos.

Pandemiebedingte Ausnahmeregelung

Welche Folgen hat es, wenn ich in Deutschland wohne, in den Niederlanden beschäftigt bin und Homeoffice mache? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Web-Seminars am Dienstag, 7. Dezember. Sie lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten, weiß GrenzInfoPunkt-Beraterin Julia Dillmann: „In diesem Jahr gilt aufgrund der Pandemie noch eine Ausnahmeregelung, die sich auf die Sozialversicherungsvorschriften und die Steuerpflicht bezieht. Das bedeutet, dass die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten dürfen ohne, dass das Folgen für sie hat. Es ist jedoch noch unklar, wie es ab dem 1. Januar weitergeht.“ Stand jetzt treten dann wieder die alten Vorschriften in Kraft, die für Außenstehende mitunter nicht ganz durchsichtig sind.

„Grundsätzlich gilt, dass alle, die in den Niederlanden beschäftigt sind, auch hier sozialversicherungspflichtig sind und diejenigen, die in Deutschland angestellt sind, hier ihre Beiträge abführen müssen“, erklärt Dillmanns Kollegin Denise Leenders. „Teilt sich die Arbeitszeit aber auf mehrere Länder – also zum Beispiel Deutschland und die Niederlande – auf, muss im Einzelfall geprüft werden, wo die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sozialversichert werden muss.“

Vom Krankengeld bis zur Rente

Daneben bestehen noch weitere Unterschiede zwischen den Systemen beider Länder – etwa bei den Themen Lohnfortzahlung und Krankengeld, Krankenschein und Wiedereingliederung sowie Rente und private Vorsorge. Auch der Bereich Steuern wird angeschnitten. „Wir werden all diese Punkte im Web-Seminar beleuchten. Zudem können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Fragen stellen, die wir entweder direkt oder im Rahmen eines individuellen Gesprächs beantworten“, so Dillmann.

Anmeldung

Wer an dem Web-Seminar teilnehmen möchte, kann sich bis zum Vortag der Veranstaltung per E-Mail an gip@mediamixx.eu anmelden. Weitere Informationen rund um das Arbeiten, Studieren und Wohnen im Nachbarland sowie die Kontaktdaten zum GrenzInfoPunkt in der Nähe finden sich unter www.grenzinfopunkt.eu.