Kategorien Blog News

Blog: Die Insolvenzzahlen in den Niederlanden steigen – Forderungen absichern

Hoher Inflationsdruck, steigende Löhne und die aktuelle Energiekrise führen in den Niederlanden momentan zu einem Anstieg der Insolvenzzahlen. Die Prognose für 2024 ist nicht gut: Der Kreditversicherer Atradius erwartet bei den Insolvenzen ein Plus von 39 Prozent im Vergleich zu diesem Jahr. Wenn Verträge mit niederländischen Parteien abgeschlossen werden, reicht eine Bonitätsprüfung des niederländischen Geschäftspartners daher meistens längst nicht mehr aus. Stattdessen sollte man vom niederländischen Handelspartner ausreichende Sicherheiten verlangen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. In diesem Blogbeitrag stellt der niederländische Anwalt Wouter Timmermans zwei davon vor und erklärt, was dabei zu beachten ist.

Ein niederländisches Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränktes Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht (z.B. Maschinen, Lagerbestände oder Forderungen des Schuldners), das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern. Wenn der Schuldner die Forderung nicht zahlt, kann der Gläubiger den Pfandgegenstand verwerten und sich aus dem Erlös daraus befriedigen.

Vorteile:

  • Der Pfandgläubiger muss nicht zuerst zum Richter, sondern er kann schneller und effizienter handeln, wenn der Schuldner im Verzug ist.
  • Im Falle einer Insolvenz kann der Pfandgläubiger handeln, als ob es keine Insolvenz gibt, während andere Gläubiger abwarten müssen, was der Insolvenzverwalter macht und dann oft leer ausgehen.

Der Eigentumsvorbehalt nach niederländischem Recht

Im Falle einer Insolvenz eines niederländischen Kunden werden von einem deutschen Lieferanten gelieferte Waren grundsätzlich in die Insolvenzmasse einbezogen. Allerdings kann die Position eines deutschen Lieferanten in einem solchen Fall dadurch gestärkt werden, dass im Vertrag oder in den AGB einen Eigentumsvorbehalt vereinbart wird. In dem Fall wird der niederländische Kunde erst mit der Zahlung des Kaufpreises Eigentümer der Waren. Bis dahin bleibt der deutsche Lieferant Eigentümer und kann die gelieferten Produkte zurückholen, wenn sein niederländischer Kunde Insolvenz anmeldet.

Anfechtung

Das Erwerben eines Pfandrechts oder die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist erfolgreich anfechtbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass der niederländische Schuldner wusste oder hätte wissen müssen, dass dies einen oder mehrere Gläubiger in seinen Möglichkeiten zur Eintreibung von Forderungen benachteiligen würde.

Das führt dann dazu, dass der Erwerb eines Pfandrechts oder die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts rechtlich nie stattgefunden hat und dass ihre Folgen rückgängig gemacht werden müssen.

Dem Insolvenzverwalter hat spezielle gesetzliche Möglichkeiten, bestimmte Rechtshandlungen, die vor der Insolvenz vorgenommen wurden und (bestimmte) Gläubiger benachteiligt haben, anzufechten.

Über den Autor

Wouter Timmermans berät und vertritt seit vielen Jahren deutsche Unternehmen mit seiner Expertise im niederländischen Recht. Er ist Anwalt der Kanzlei Stellicher advocaten NV in Arnheim (Niederlande) und Co-Vorsitzender des Deutsch-Niederländischen Businessclubs Gelderland.