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Niederlande führen Abstandsregelung wieder ein

Die 1,5 Meter-Abstandsregelung ist in den Niederlanden ab heute wieder verpflichtend. Sie war erst im September abgeschafft worden, Anfang November wurde das Einhalten des Mindestabstands nur dringend empfohlen. Angesichts der steigenden Corona-Infektionen hat die niederländische Regierung die Empfehlung nun in eine Verpflichtung umgewandelt. Darauf weisen unter anderem die Venlo Partners hin.

Diese Maßnahme gehört zum Teil-Lockdown, der seit dem 13. November in den Niederlanden gilt. Für mindestens drei Wochen schließen gastronomische Einrichtungen, Supermärkte und Geschäfte für den täglichen Bedarf bereits um 20 Uhr, nicht essentielle Geschäfte um 18 Uhr. Sportveranstaltungen finden nur noch ohne Publikum statt und es dürfen höchstens vier Besucher zu Hause empfangen werden.

Vielerorts 3G und Maskenpflicht

Seit dem 6. November galt bereits die Maskenpflicht in u.a. Geschäften, Supermärkten, beim Friseur, in Nagelstudios und Tattoo-Studios. Auch für den Besuch in der Bibliothek, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Zudem müssen Besucher an immer mehr Orten einen Corona-Nachweis erbringen. Die 3G-Regelung gilt nicht nur in Gaststätten, Besucher müssen auch in den gastronomischen Außenbereichen (Terrassen), in Theatern, Konzertsälen, im Kino, in Zoos, Schwimmbädern und Fitnesscentern nachweisen, dass Sie geimpft, getestet oder genesen sind. Es gibt einige Ausnahmen für unter 18-Jährige. Besucher aus Deutschland können ihren in der EU gültigen digitalen Impfnachweis, einen negativen Corona-Test oder Genesenennachweis verwenden.

Wer gegen die neuen Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 95 Euro.