Schnelle Zahlung säumiger Schuldner erreicht man in den Niederlanden mit einem Sicherungsarrest von Geschäftskonten. Dies ist eine Art vorläufige Kontenpfändung, noch bevor man einen Titel (ein Gerichtsurteil oder einen Mahnbescheid) hat. Als Gläubiger braucht man seine Forderung nur darzulegen. „Ein solcher Sicherungsarrest ist in den Niederlanden weitverbreitet und ein effektives Druckmittel, um Zahlung zu erreichen“, sagt Gabi Preiss, Geschäftsführerin von Incasso Preiss in Rotterdam.
Wie funktioniert es? Ein Sicherungsarrest wird in einem einseitigen Antragsverfahren bei Gericht beantragt. In dem schriftlichen Antrag ist die Forderung darzulegen und zu unterbauen, z. B. durch einfache Vorlage der offenen Rechnungen. Der Antrag wird durch einen Anwalt gestellt. Eidesstattliche Erklärungen o. Ä. sind nicht erforderlich. Bei einem Sicherungsarrest wird immer zur eigentlichen Hauptforderung noch ein Betrag für Zinsen und Kosten von ca. 25-30 Prozent hinzugezählt. Wenn man zum Beispiel 50.000 Euro an offenen Rechnungen hat, kann man für 65.000 Euro das Konto pfänden. Bei einer vorläufigen Kontenpfändung braucht auch kein besonderes Sicherungsbedürfnis oder eine Verdunkelungsgefahr dargelegt zu werden.
Kostenpfändung noch am selben Tag
Die Gerichte haben in den Geschäftsstellen ein Standardverfahren erarbeitet, nach dem diese Anträge abgearbeitet werden. Ein Antrag, der vor 10:00 Uhr morgens eingereicht wird, wird vor 14:00 Uhr beschieden. Wenn der Antrag den Anforderungen des Standardverfahrens genügt, wird ihm auch so gut wie immer stattgegeben. Eingereicht wird digital, auch den Beschluss bekommt man digital.
Noch am selben Tag kann der Gerichtsvollzieher dann die Kontenpfändung vornehmen. Dazu stellt er den Beschluss der Bank zu. Mit Zustellung separiert die Bank einen positiven Saldo und stellt diesen zugunsten des Gläubigers sicher. „Als Gläubiger bekommt man das Geld also nicht, sondern es dient als Sicherheit, so dass am Ende auf einen Titel auch geleistet werden kann. Der Schuldner gerät durch den Sicherungsarrest in Zugzwang, da er nicht mehr über seine Liquidität verfügen kann“, erläutert Gabi Preiss.
Wo nichts ist, ist nicht zu holen!
Allerdings ist es so, dass nur das Guthaben, das im Moment der Kontenpfändung auf dem Konto vorhanden ist, zur Verfügung steht. Erhält der Schuldner am nächsten Tag neue Gelder (z.B. Zahlungen Dritter) fallen diese nicht unter die Kontenpfändung, auch nicht wenn der Sicherungsbetrag noch nicht erreicht ist. Eine Kontenpfändung sollte strategisch geplant werden, z.B. rund um den 20. des Monats kurz vor den Gehaltszahlungen. Aber Achtung: Wo nichts ist, gibt es natürlich auch nichts zu holen!
Kennt man die Bankverbindung des Schuldners, wird konkret bei dieser Bank die Kontenpfändung vorgenommen. Sie bezieht sich dann auf alle Konten, die der Schuldner bei der Bank unterhält. Ist die Bankverbindung unbekannt, kann man auch unter allen bekannten Großbanken der Niederlande eine Kontenpfändung versuchen und darauf hoffen, dass man etwas antrifft. „Da hiermit nicht unerhebliche Zustellungskosten verbunden sind, lohnt sich dies allerdings nur bei hohen Forderungen“, so Preiss.
Regelung unter dem Druck des Sicherungsarrestes
Nach einem Sicherungsarrest muss man innerhalb kurzer Zeit (in der Regel zwei Wochen) Klage einreichen, um für den gesicherten Anspruch auch einen Titel zu bekommen. Es ist zulässig, dass das Hauptsacheverfahren in Deutschland geführt wird, etwa weil ein Gerichtsstand am Geschäftssitz des Gläubigers geführt wird. Auch ein Mahnbescheid ist ein zulässiges Hauptsacheverfahren.
Ganz oft kommt es hierzu aber gar nicht mehr. Unter dem Druck des Sicherungsarrestes kommt es zu einer Regelung mit dem Schuldner und sind weitere Gerichtsverfahren nicht mehr nötig. Für Gläubiger ist dies ein sehr effektives Mittel, um schnell zu Zahlungen zu kommen.
Weitere Informationen zu diesem Thema: www.incassopreiss.de