Die Niederländer können langsam etwas aufatmen: Schon seit Dezember befindet sich das Land in einem harten Lockdown, der das öffentliche und private Leben fast komplett stillgelegt hat. Nun hat das Kabinett einige Lockerungen beschlossen, die ein Stück Normalität in den Alltag zurückbringen sollen. Diese betreffen die Bereiche Sport, Einzelhandel und Dienstleistungen. Die Ausgangssperre bleibt zunächst bestehen.
Die Infektionszahlen steigen in den Niederlanden aktuell wieder an. Schuld daran ist vor allem die britische Virusmutation. Dennoch sei es laut dem niederländischen Kabinett an der Zeit, wohlüberlegte Lockerungen zu veranlassen, denn die harten Corona-Regelungen seit Ende Dezember verlangen den Bürgerinnen und Bürgern physisch und mental viel ab. Auch die Wirtschaft leidet enorm. Die neuen Lockerungen sollen im privaten und öffentlichen Bereich für mehr Lebensqualität und langersehnten Umsatz sorgen.
Bildungswesen
Weiterführende Schulen und Berufsschulen dürfen ab dem 1. März zum Teil wieder ihre Türen öffnen. Konkret ist vorgesehen, dass alle Schülerinnen und Schüler weiterführender Bildungseinrichtungen und Berufsschulen an mindestens einem Tag in der Woche am Präsenzunterricht teilnehmen können. Zeil sei es, dass keine Schulform erneut geschlossen werden müsse.
Kontaktberufe
Personen in Kontaktberufen, die in einem Friseursalon, einem Kosmetik- oder Massagestudio tätig sind, dürfen ab dem 3. März wieder arbeiten. Bedingung ist eine Reservierung vorab und ein Symptom-Check. Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin und der Mindestabstand soll, wo möglich, eingehalten werden. Fahrschulen dürfen den Betrieb ebenfalls wieder aufnehmen.
Outdoor-Sport
Sportbegeisterte bis einschließlich 26 Jahre dürfen ab dem 3. März wieder mit mehr als zwei Personen im Außenbereich Sport treiben, allerdings nur im eigenen Team und nicht im Wettbewerbsbereich. Zuvor galt diese Regelung nur für Personen bis 17 Jahre.
Shoppen nach Absprache
Ab dem 3. März dürfen Geschäfte nach vorheriger Reservierung wieder Kunden empfangen. Pro Etage dürfen sich allerdings nur zwei Kunden gleichzeitig in den Läden aufhalten. Sie müssen sich vier Stunden vorher angemeldet haben und mindestens zehn Minuten im Geschäft verweilen.
Sperrstunde
Seit dem 23. Januar gilt in den Niederlanden eine Ausgangssperre, die für heftige Proteste im Land sorgt. Zwischen 21 Uhr und 4.30 Uhr dürfen sich Bürgerinnen und Bürger nicht ohne triftigen Grund draußen aufhalten. Diese Maßnahme wurde nun bis zum 15. März verlängert. Am 8. März kommt das Kabinett erneut zusammen, um die Regelungen ab dem 16. März zu besprechen.