Rahmenbedingungen für grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt schaffen

Rahmenbedingungen für grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt schaffen
Die Vertreter tauschten sich zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt in der EUREGIO aus. Foto: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, hat die EUREGIO in Gronau und Enschede besucht. Er informierte sich eingehend über die Herausforderungen und Lösungsansätze des Fachkräfte- und Personalmangels in der Region. Dabei sprach er mit Vertretern des GrenzInfoPunktes EUREGIO, GrensWerk sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch informierte er sich über die Herausforderungen, mit denen Grenzgänger sich nach dem Wegfallen der Corona-Ausnahmeregelungen konfrontiert sehen. Dabei kann es um Fragen der Steuer und Sozialversicherung gehen.

Staatssekretär Schmachtenberg erklärte: „Ich bin beeindruckt von der Professionalität der ältesten EUREGIO Europas. In einem Beratungsgespräch mit einem Ehepaar konnte ich erleben, wie die vielen Vorteile des grenzüberschreitenden Wohnen und Arbeitens herausgearbeitet wurden.“

Geschäftsführer Christoph Almering erläuterte zur aktuellen Situation: „Bei den derzeitigen Regelungen zum Homeoffice beziehungsweise zum mobilen Arbeiten bei Grenzpendlern etwa gibt es noch viele offene Fragen zu den Folgen. Wir als EUREGIO würden es begrüßen, wenn hier schnellstmöglich Rahmenbedingungen geschaffen würden, die sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite Klarheit und Gerechtigkeit in den Bereichen Sozialversicherung, Steuern und Arbeitsrecht bringen. Nur so kann ein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiver, grenzüberschreitender 360-Grad-Arbeitsmarkt realisiert werden, der auch dem Fachkräftemangel wirkungsvoll abhelfen kann.“

Sonderregelungen in Pandemie-Zeiten

Die Sonderregelungen während der Corona-Zeit, so Almering, hätten gezeigt, dass gute Lösungen sowohl möglich als auch praktikabel und förderlich seien. Lösungsansätze könnten seiner Meinung nach über sogenannte ‚Experimentierklauseln‘ angestrebt werden.

Während der Pandemie galten für Grenzpendler Ausnahmen. So konnten sie pandemiebedingt im Homeoffice arbeiten, ohne dass dies Konsequenzen für die Sozialversicherung oder Besteuerung im Wohn- bzw. Arbeitsland hatte. Diese Regelungen sind nun ausgelaufen (Steuerrecht), bzw. laufen zum Ende des Jahres aus (Sozialversicherung). Der neue Trend zum hybriden Arbeiten – teils im Betrieb, teils im Homeoffice – gestaltet sich für Grenzpendler zuweilen schwierig, da sie nur einen bestimmten Anteil ihrer Arbeitszeit im Wohnland erledigen dürfen.

Darüber hinaus standen euregionale Vorhaben zur wirtschaftlichen Strukturverstärkung entlang der Achse Zwolle- Enschede-Münster auf der Tagesordnung dieses Arbeitsbesuchs.

Abschließend regte der Staatssekretär an, alle deutsch-niederländischen Euregios könnten bei einem Folgetreffen im kommenden Jahr gemeinsam mit ihm und Vertretern der niederländischen nationalen Ebene sowie der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen das Thema grenzüberschreitendes Wohnen und Arbeiten noch einmal rundum erörtern und Verbesserungsmöglichkeiten herausarbeiten. Die EUREGIO greift dieses Angebot gerne auf.

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