Niederlande: Unerwünschter „Energiekick“

Niederlande: Unerwünschter „Energiekick“

Ab dem 1. Oktober 2018 stoppen die Discounter Aldi und Lidl in ihren niederländischen Filialen den Verkauf von Energydrinks an Kinder unter 14 Jahren. Die ungesunden „Kalorienbomben“, die zu einem erheblichen Teil aus Zucker und Koffein bestehen, stehen in den Niederlanden unter Kritik. Lidl behält sich im Nachbarland vor, die Altersgrenze noch weiter zu erhöhen. Bezogen auf den Heimatmarkt Deutschland ist seitens der Händler bisher keine Rede davon, den Verkauf von Energydrinks an Kinder einzuschränken.

Beide Unternehmen reagieren mit dieser Maßnahme auf die kritsich geführte Diskussion über diese Getränke in den Niederlanden. Der niederländische Verband der Kinderärzte („Nederlandse Vereniging voor Kindergeneeskunde“ − NVK) hatte Anfang des Jahres 2018 Alarm geschlagen: Bei Energydrinks handele es sich nicht um „harmlose Erfrischungsgetränke“. Mit dem Verweis auf ernsthafte Gefahren für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die mit dem Genuss von Enerydrinks verbunden sind, hatten die niederländischen Kinderärzte sogar gefordert, den Verkauf an Konsumenten unter 18 Jahren komplett zu verbieten. Diesem Ansinnen erteilte die Politik eine Absage. Dafür wurde eine behördliche Empfehlung ausgesprochen, die Energiedrinks erst ab einem Alter von 14 Jahren zu konsumieren. Niederländische Schulen, Sportvereine und Unternehmen sind zudem dazu aufgerufen, eigene Maßnahmen in diese Richtung zu entwickeln und umzusetzen.

Keine Altersbeschränkung in Deutschland geplant

Pläne für einen Verkaufstop für Energydrinks an Kinder in Deutschland nach dem Vorbild der niederländischen Filialen gibt es aktuell weder bei Aldi Süd, Aldi Nord noch bei Lidl. Das ist insofern bemerkenswert, da sich auch in Deutschland Widerstand gegen die Produkte regt. Bisher jedoch ohne vergleichbaren Erfolg. Im Gegensatz zu der Vorgehensweise in den Niederlanden beschränken sich die Discounthändler in Deutschland derzeit auf einen Verweis auf die Verpackungshinweise, die − wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist − auf den erhöhten Koffeingehalt der Drinks verweisen.

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