EUREGIO startet „Calls“ für Kleinprojekte

EUREGIO startet „Calls“ für Kleinprojekte
Foto: Darrel Und

In den vergangenen drei Jahren hat eine Vielzahl kleinerer grenzübergreifender Vorhaben in der EUREGIO finanzielle Unterstützung durch INTERREG-Mittel erhalten. „Dass diese Förderung so beliebt ist, kann nur als sehr positiv bewertet werden. Die Kehrseite der Medaille ist, dass die Mittel auf der Halbzeit der Förderphase bereits fast aufgebraucht waren“, erläutert EUREGIO-Geschäftsführer Christoph Almering. Nachdem der grenzübergreifende Zweckverband gemeinsam mit INTERREG kürzlich eine Lösung für diesen Engpass gefunden hat und jetzt wieder Mittel aus europäischen Fördergeldern zur Verfügung stehen, können die sogenannten Klein- und Mini-Projekte frisch durchstarten.

Der EUREGIO-Ausschuss „Gesellschaftliche Entwicklung – Mozer“ hat deshalb in seiner Sitzung am 23. September beschlossen, dass die Unterstützung für deutsch-niederländische Projekte im EUREGIO-Gebiet mit einer Förderung von bis zu 1.000 €, 5.000 € oder 25.000 € wieder anlaufen kann. „Ich begrüße es sehr, dass durch die Aufstockung der Fördermittel wieder grenzübergreifende Projekte gefördert werden können“, freut sich der Vorsitzende Jürgen Coße.
Die Höhe des Förderbetrags ist vom Umfang und vom finanziellen Eigenanteil des Vorhabens abhängig. Fortan wird mit Projektaufrufen („Calls“) gearbeitet, die auf der Webseite und den Social-Media-Kanälen der EUREGIO veröffentlicht werden. Der erste Projektaufruf startet ab sofort und endet am 15. November. In diesem Zeitraum können interessierte Vereine, Kommunen, Bildungseinrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Projektideen einreichen.

Eine Expertengruppe der EUREGIO, bestehend aus Vertretern aus Twente/NO Overijssel, Achterhoek, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen, entscheidet anhand von festen Auswahlkriterien, welche der eingereichten Projekte bis zu einer Förderung von 1.000 € beziehungsweise 5.000 € unterstützt werden. Bei den Projekten bis zu einer finanziellen Unterstützung von 25.000 € trifft die Expertengruppe eine Vorauswahl und entscheidet der EUREGIO-Rat in seiner darauffolgenden Sitzung, welche dieser Projekte Förderung erhalten. Der EUREGIO-Rat kommt dreimal im Jahr zusammen. Das heißt, dass größere Projektanträge eine längere Vorlaufzeit benötigen als zum Beispiel ein sogenanntes Miniprojekt mit einer Förderung von bis zu 1.000 € (zum Beispiel ein Schüleraustausch), das auch in Zukunft zeitnah und unkompliziert genehmigt werden kann.

Gute Betreuung der Projektträger

Die Projektträger werden von Mitarbeitern der EUREGIO intensiv bei der Durchführung begleitet. Hierdurch möchte die EUREGIO sowohl den grenzüberschreitenden Charakter der Projekte als auch die gute Betreuung der Projektträger gewährleisten. Wichtig ist bei dieser Art der Projekte, dass Partner aus Deutschland und den Niederlanden das Vorhaben von Anfang bis Ende gemeinsam entwickeln, durchführen und finanzieren. Auch ist es wichtig, dass eine Projektidee innovativ ist und die grenzübergreifende Integration des Grenzgebietes voranbringt.

Die Förderung von Kleinprojekten ist Teil des INTERREG V A-Projekts „Rahmenprojekt Priorität II für das EUREGIO-Gebiet“. Dieses wird teilweise von der Europäischen Union im Rahmen des INTERREG V A-Programms Deutschland-Nederland mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Weitere Kofinanziers sind die Provinzen Gelderland, Overijssel und Flevoland, das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die Staatskanzlei des Landes Niedersachsen sowie die EUREGIO.

Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten stehen unter https://www.euregio.eu/de/förderung zur Verfügung.

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