Die deutschen Bundesländer haben sich heute mit dem Bund darauf verständigt, dass die Länder in den nächsten Tagen Einreisende und Rückreisende aus EU- und Schengen-assoziierten Staaten (neben EU Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) sowie aus Großbritannien von der Pflicht ausnehmen, sich zunächst für zwei Wochen in häusliche Quarantäne zu begeben. In Nordrhein-Westfalen gilt diese Regelung bereits seit Mitternacht.
Dazu erklärt NRW-Ministerpräsident Armin Laschet: „Deutschland wird die Corona-Krise nur überwinden, wenn die europäische Freizügigkeit für Personen, Waren und Dienstleistungen vollständig wiederhergestellt ist. Das heute von Bund und Ländern beschlossene Ende der Quarantäne-Pflicht für Bürger aus EU- und Schengen-Staaten ist dafür ein wichtiger Schritt, den wir noch heute sofort umsetzen werden. Dies schafft Rechtsklarheit und ist eine große Erleichterung für die Menschen vor allem in den Grenzregionen und sendet ein Signal an unsere heimische Wirtschaft. Wir senden damit auch eine deutliche Botschaft an unsere Nachbarländer auf dem Weg zurück in die europäische Normalität.“
Cross-Border Task Force
Europa war für Laschet von Anfang der Pandemie an Teil der Lösung: „Das haben wir auch gegenüber der Bundesregierung durchgesetzt. In Nordrhein-Westfalen waren die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden zu keinem Zeitpunkt geschlossen“, erklärt er. „In einer ‚Cross-Border Task Force‘ stehen wir von Beginn an in engem Austausch mit unseren Nachbarn, um gemeinsam gegen die Corona-Pandemie zu kämpfen. Dabei geht es nicht nur um den Informationsaustausch der Behörden und Regierungen und gegenseitige medizinische Hilfe, sondern auch darum, unseren Volkswirtschaften wieder auf die Beine zu helfen.“ Dazu gehöre mittelfristig auch, den grenzüberschreitenden Tourismus wieder zu ermöglichen. Das gehe nur ohne Quarantäne-Vorschriften.
Mit den Änderungen werden nicht nur die Rückkehrer aus der EU und den Schengen-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz sowie aus Großbritannien von den Beschränkungen befreit. Zukünftig wird auch insgesamt das Infektionsgeschehen im Ausland stärker berücksichtigt. So werden auch Rückkehrer aus anderen Staaten dann befreit, wenn das Robert Koch-Institut für diese Staaten feststellt, dass eine Quarantäne entbehrlich ist. Umgekehrt kann ein Wiedererstarken der Pandemie in Mitgliedstaaten der EU und Schengen-Staaten dazu führen, dass es auch in Bezug auf diese Staaten wieder zu Schutzmaßnahmen kommt.