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EUREGIO-Ausschuss befasst sich mit Stickstofffragen

Der EUREGIO-Ausschuss Nachhaltige Raumentwicklung hat in seiner jüngsten Sitzung fachinhaltliche Informationen zum Thema Stickstoff eingeholt. Dazu hat er Prof. Dr. Chris Backes, Hochlehrer für Umweltrecht an der Universität Utrecht, eingeladen. Er erläuterte das Thema Stickstoff und Natura 2000-Gebiete aus deutscher-niederländischer Sicht.

Dinand de Jong, stellvertretender Geschäftsführer der EUREGIO, erläuterte das Ergebnis des Treffens: „Der Ausschuss empfiehlt, dass die EUREGIO eine informierende Rolle im Bereich Stickstoff in einem grenzüberschreitenden Kontext übernehmen sollte, wobei der Schwerpunkt auf den unterschiedlichen Regelungen und möglichen Zukunftsszenarien liegt.“

Prof. Chris Backes erläuterte in seinem Vortrag, dass gemäß den europäischen Vorschriften kritische Werte für Stickstoffkonzentrationen festgelegt wurden. Diese kritischen Werte sind die Messpunkte, bei deren Überschreitung eine dauerhafte Schädigung der Natur nicht auszuschließen ist. Um Naturräume zu schützen, dürfen die Stickstoffwerte diese kritische Grenze nicht überschreiten. Allerdings unterscheiden sich die Messmethoden von Land zu Land.

25-Kilometer-Grenze

In den Niederlanden werden bei einer Stickstoffemissionsquelle wie beispielsweise einem Bauprojekt die kumulierten Stickstoffemissionen in einem Umkreis von 25 Kilometern betrachtet. Wenn dieses Bauprojekt dazu führt, dass die Stickstoffemissionen in diesem Gebiet den kritischen Grenzwert überschreiten, darf das Bauprojekt nicht weitergehen. Außerdem werden bei diesen Messungen auch die Stickstoffemissionen aus dem Ausland berücksichtigt. In der Grenzregion führt dies zu der besonderen Situation, dass auch die Emissionen von jenseits der Grenze in die lokalen Messungen einfließen. Das habe zur Folge, dass in manchen Situationen selbst bei einem vollständigen Emissionsstopp der kritische Grenzwert durch Stickstoff aus dem Ausland noch überschritten würde.

Die niederländischen Grenzkommunen sind daher sehr daran interessiert, sich in dieser Frage mit ihren deutschen Partnern jenseits der Grenze abzustimmen. Übrigens wird die 25-Kilometer-Methode in den Niederlanden derzeit aufgrund eines zu erwartenden Urteils des Staatsrates diskutiert.

Unterschiedliche Interpretation von kritischen Messwerten

In Deutschland sei das Problem derzeit weniger akut, so der Professor. Das liege daran, dass die europäischen Rechtsvorschriften über Stickstoffemissionen rechtlich unterschiedlich ausgelegt werden. So brauchen Quellen mit begrenzten Stickstoffemissionen durch die Verwendung von Schwellenwerten, bei deren Unterschreitung keine Messungen vorgenommen werden, nicht berücksichtigt zu werden. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Verwendung von Schwellenwerten zulässig ist, sofern sie nicht zu einer Überschreitung kritischer Werte führen. Während das niederländische Gericht seinerseits feststellte, dass diese theoretische Überschreitung nicht ausgeschlossen werden kann, ist dies in der deutschen Rechtsprechung der Fall. Diese unterschiedliche Auslegung sorgt dafür, dass das Problem in Deutschland trotz relativ hoher kumulierter Emissionen auf der deutschen Seite der Grenze weniger spürbar ist als in den Niederlanden.

So liegt der Grenzwert in den Niederlanden praktisch bei 0. Das heißt, schon Emissionen von 0,001 mol werden auf ihre Naturschädlichkeit geprüft. In Deutschland liegt der Schwellenwert bei 21,4 mol (ca. 0,3 kg Stickstoff/pro Hektar/pro Jahr). Man kann also in Deutschland 21.400 Mal so viel Stickstoff ausstoßen, bevor man auf Naturschädlichkeit geprüft wird.

Da sich diese Situation in Zukunft ändern könne, wie in den Niederlanden und Flandern, sei es wichtig, dass sich auch die Politik in Deutschland darauf vorbereite und nicht überrumpeln lasse. Zu diesem Zweck sei die Zusammenarbeit mit niederländischen Partnern sehr wichtig.