In einem Brief an die zuständigen Finanzminister plädieren alle Euregios entlang der deutsch-niederländisch-belgischen Grenze auf Initiative der Euregio Maas-Rhein gemeinsam für langfristige Lösungen bei der Besteuerung von Grenzgängern, die im Homeoffice arbeiten oder Telearbeit leisten.
In Zusammenarbeit mit den GrenzInfoPunkten und den Handelskammern werden die steuerlichen Hindernisse, die zur Diskriminierung von Grenzgängern führen, aufgezeigt. Flexible Lösungen für die Besteuerung von Grenzgängern sollen sicherstellen, dass das Arbeiten über die Grenze hinweg attraktiv bleibt.
Vorbild Sozialversicherungsregelung
Die Arbeit von zu Hause aus ist seit COVID-19 für viele Arbeitnehmer zur Norm geworden. In der Tat war das Homeoffice für viele Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie obligatorisch, sodass in den Vorschriften über die Sozialversicherung und die Zahlung von Steuern in dem Land, in dem ein Arbeitnehmer beschäftigt war, Ausnahmen gemacht wurden. Ziel war es, Grenzgänger vor den Nachteilen der grenzüberschreitenden Arbeit zu schützen. Auf dem Gebiet der Koordinierung der Sozialversicherung wurden mit dem Ende der Pandemie Rahmenvereinbarungen auf europäischer Ebene geschlossen, um diese Lösungsansätze zu verstetigen.
Ein solcher grundlegender und nachhaltiger Lösungsansatz ist auf dem Gebiet der Steuerfragen für diese grenzüberschreitenden Sachverhalte jedoch nicht gegeben. Denn diese steuerlichen Fragen werden im Gegensatz zum Sozialversicherungsrecht nicht europäisch geregelt, sondern unterliegen bilateralen Regelungen zwischen den betroffenen Ländern – den sog. Doppelbesteuerungsabkommen. In letzter Konsequenz kommt es also zu der Situation, dass ähnliche Sachverhalte in unterschiedlichen Grenzregionen zu grundlegend unterschiedlichen Ergebnissen in der Besteuerung führen können. Dies schwächt die Position der Arbeitnehmerinnen und macht grenzüberschreitendes Arbeiten weniger attraktiv.
Schreiben an verschiedene Finanzminister
Im Interesse der Grenzgänger und Arbeitgeber in der Grenzregion und um Augenmerk auf diese nachteilige Situation zu lenken, wurde nun ein Schreiben an die zuständigen Finanzminister, darunter auf deutscher Seite den Bundesfinanzminister Christian Lindner, den nordrhein-westfälischen Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk sowie den niedersächsischen Finanzminister Gerald Heere, versandt. Auch die Finanzministerin der Niederlande Sigrid Kaag sowie der belgische Finanzminister und Vize-Premierminister Vincent van Peteghem wurden angeschrieben.
Die Situation aus Sicht der Grenzregionen wurde hier im Detail beleuchtet und Lösungsansätze aufgezeigt. Sie wurden von der eindringlichen Bitte ergänzt, tragfähige Lösungen im Sinne der Menschen in den Grenzregionen zu erarbeiten.
„In unserer Region denken wir nicht in Grenzen, sondern in Chancen und Kooperationen. Wenn die Attraktivität eines grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes verloren geht, ist das ein großer Verlust für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen in Zeiten eines immer größer werdenden Fachkräftemangels. Deshalb setzen wir uns bei den nationalen Regierungen für gute Vereinbarungen im Interesse der Region ein“, betont Emile Roemer, Vorsitzender des EVTZ Euregio Maas-Rhein und Kommissar des Königs in der niederländischen Provinz Limburg.
Auch die Euregio Rhein-Waal besteht auf eine baldige Lösung: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Grenzgänger, die von zu Hause aus arbeiten können und wollen, gegenüber ihren Kollegen, die im gleichen Land leben und arbeiten, benachteiligt werden. Wir hoffen daher, dass nach der Regelung im Bereich der Sozialversicherung auch im Bereich der Besteuerung eine schnelle und pragmatische Lösung gefunden wird, die es den Grenzgängern ermöglicht, ohne steuerliche Konsequenzen von zu Hause aus zu arbeiten.“